Ratenzahlungsklauseln bei Versicherung intransparent

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Viele Versicherte zahlen ihre Beiträge unterjährig. Die Versicherer lassen sich das mit Zuschlägen bezahlen. Die werden aber nicht transparent genug ausgewiesen. Das entschied das Landgericht Hamburg unlängst gegen die Neue Leben. Dazu Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV): »Betroffene Verbraucher sollten jetzt von ihrem Versicherer Geld zurückfordern.«

In aller Regel verlangen Versicherer wegen des höheren Verwaltungsaufwandes Zuschläge, wenn ihre Kunden die Beiträge nicht jährlich entrichten. Häufig werden die Ratenzahlungszuschläge mit zwei Prozent bei halbjährlicher, drei Prozent bei vierteljährlicher und fünf Prozent bei monatlicher Zahlungsweise ausgewiesen.

Da die Versicherer die Beiträge wie bei einem Kredit stunden, müssen sie die Höhe des effektiven Jahreszinses angeben. Und der liegt deutlich höher. Die Versicherungsgesellschaften jedoch halten diese Information zurück. Die Verbraucherzentrale Hamburg ist dagegen vorgegangen, um eine Grundsatzentscheidung zu erreichen.

Das Landgericht Hamburg hat nun bestätigt, dass die von der Neuen Leben verwendete Klausel zu den Ratenzahlungszuschlägen intransparent ist. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Ein weiteres Verfahren gegen die Ergo und Signal Iduna steht noch aus. Das Landgericht Stuttgart hat gegen die Stuttgarter Lebensversicherung am 26. April ebenfalls ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen (LG Stuttgart, Az. 20 O 211/10).

Der Bund der Versicherten ist der Meinung, dass die Klausel zu den Ratenzahlungszuschlägen unwirksam ist. BdV-Vorstandsmitglied Thorsten Rudnik: »Die Verbraucher sollten ihre Versicherer anschreiben und eine Rückzahlung der kompletten Ratenzahlungszuschläge fordern.«

Der BdV hat dazu ein Musterschreiben vorbereitet, das kostenlos heruntergeladen werden kann, und zwar unter

www.bundderversicherten.de/app/download/Ratenzahlungszuschlag.pdf

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