»Kleiner Schritt« für Mieter

Abgeordnetenhaus verabschiedete Wohnraumgesetz

  • Lesedauer: 2 Min.

(dpa/ND). Steigende Mieten in Berlin sollen für einkommensschwache Bürger sozial etwas abgefedert werden. Dazu verabschiedete das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD und Linkspartei am Donnerstagabend ein Wohnraumgesetz. Danach wird es künftig für Mieter in Sozialwohnungen Härtefallregelungen, Kappungsgrenzen bei einem Eigentümerwechsel und längere Kündigungsschutzfristen geben.

Die Kündigungsschutzfristen für die Mieter in allen rund 160 000 Sozialwohnungen werden ausgedehnt, wenn ein Vermieter die Mieten in vier Jahren über 15 Prozent erhöhen will. Die Mieter erhalten nun eine Einspruchsfrist von drei Monaten (bisher zwei Wochen) und anschließend noch eine Kündigungsfrist von drei Monaten (bisher zwei Monate). Bei Umwandlung in Eigentumswohnungen gilt ein siebenjähriger Kündigungsschutz. Führen Mieterhöhungen zu unzumutbaren Härten, sollen Mieter mit niedrigen Einkommen einen Mietausgleich und Umzugshilfen erhalten.

Von einem »kleinen Schritt, der Mieter schützt«, sprach Uwe Doering, bau- und wohnungspolitischer Experte der Linksfraktion. Das Gesetz biete keine grundsätzlichen Lösungen, es regele nur einen »kleinen Ausschnitt der komplexen Mietengesetzgebung«. Doering erinnerte daran, dass erst die LINKE die wichtigsten Änderungen in einem unzureichenden Entwurf von Bausenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) durchgesetzt habe.

Die Opposition aus CDU, Grünen und FDP stimmte dagegen. Für die CDU erklärte deren Experte Matthias Brauner, das Gesetz sei schon vor der Umsetzung gescheitert. Es weise noch viele Lücken auf. Die Regelungen seien nicht ausreichend und »relativ einfach zu umgehen«.

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