Werbung

Trennungsjahr

Scheidung

  • Lesedauer: 1 Min.

Keine sechs Wochen waren seit der Hochzeit vergangen, da reichte die Ehefrau die Scheidung ein, weil sie das Trennungsjahr nicht abwarten könne. Der Grund: Drei Tage nach ihrer Heirat mit einem Amerikaner teilte ihr eine Freundin mit, der frischgebackene Ehemann sitze neben ihr und habe ihr endgültig seine Liebe offenbart.

Für die Ehefrau sei die Beziehung damit gescheitert. Deshalb wäre es für sie eine unzumutbare Härte, das Trennungsjahr abzuwarten, anstatt sich sofort scheiden zu lassen. Eile sei deshalb geboten, weil der Ehemann mit seiner neuen Partnerin bald in die USA ausreisen werde. Sie selbst wolle nach Nepal fliegen, um den Buddhismus zu studieren.

Auch wenn hier ungewöhnliche Umstände vorlägen, rechtfertige das keine vorzeitige Scheidung, erklärte das Oberlandesgericht München. Das Trennungsjahr sei auch dann abzuwarten, wenn das Scheitern der Ehe feststehe und die Lebensplanung der Partner es ausschließe, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen. Untreue eines Partners reiche nicht aus, um einen besonderen Härtefall anzunehmen. Ein späteres Scheidungsverfahren erfordere auch nicht unbedingt die Anwesenheit der Partner.

Beschluss des OLG München vom 28. Juli 2010, Az. 33 WF 1104/10

- Anzeige -

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -