Schlangenleder und Elfenbein
Organisierte Kriminalität und Tourismus-Souvenirs gefährden Artenvielfalt
Für Reisende, die Korallen, ausgestopfte Tiere, Taschen aus Schlangenleder, Bären- und Zebrafelle, in Alkohol eingelegte Schlangen oder Schnitzereien aus Elfenbein im Reisegepäck mitbringen, kann die Zollkontrolle ein unangenehmes juristisches Nachspiel haben. Immerhin sieht das Bundesnaturschutzgesetz in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro vor. Dieses Gesetz stützt sich auf das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das den internationalen Handel mit rund 33 000 gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und daraus hergestellten Produkten untersagt. Über 175 Staaten haben sich dem Abkommen angeschlossen.
Doch es sind nicht nur unwissende Touristen, deren Gepäckstücke im Frankfurter Rhein-Main-Flughafen von den Spürhunden Amy und Uno ermittelt werden. Die Frankfurter Schäferhündin Amy und Ihr Labradorkollege Uno gehören zu einer Gruppe von mehreren hundert Spürhunden, die von Zollbeamten eigens auf den Geruch exotischer Tiere und Pflanzen dressiert wurden und pro Schicht über 1000 Gepäckstücke bewältigen können.
Denn der Markt für ausgestopfte und lebende exotische Tiere boomt. Die oftmals bitterarmen Wilderer in den Tropenländern bekommen zwar nur wenige Euro für ihre Beute. Doch weil in Europa oder Nordamerika etliche Menschen bereitwillig hohe Summen dafür auf den Tisch legen, verlocken extreme Gewinnspannen Händler. So lässt sich etwa ein Kakadu für rund 15 000 Euro und eine madagassische Schnabelschildkröte auf dem Schwarzmarkt für gut 20 000 Euro absetzen. Experten der Zollbehörden und der Naturschutzorganisation World Wildlife Fund sehen hier eine Branche der Organisierten Kriminalität. Interpol veranschlagt deren Umsatz auf über 14 Milliarden Euro jährlich.
Den Spürhunden Amy und Uno entgehen dabei auch nicht so skurrile Schmuggelmethoden wie eng verschnürte Schildkröten in Koffern, Papageieneier, Muscheln in Unterhosen und Kulturbeuteln oder Pfeilgiftfrösche in Trinkflaschen. Seit 2008 wurden allein auf dem Rhein-Main-Flughafen 191 lebende und 204 tote Tiere, 45 Meeresschildkröten-Eier, 155 Muscheln, Schnecken und Korallen sichergestellt. Bundesweit beschlagnahmten Beamte allein im Jahr 2010 insgesamt über 93 000 geschützte Tiere und Pflanzen sowie Produkte daraus.
In einem Faltblatt vermittelt der WWF nun Urlaubern ein Ampelsystem, das zwischen verbotenen, genehmigungspflichtigen und unproblematischen Souvenirs unterscheidet. »Wir wollen den Menschen vor Ort zeigen, dass ihre Natur viel wert und erhaltenswert ist«, sagt WWF-Projektleiterin Birgit Braun. Ergänzend informiert der Zoll über alle Einfuhrbestimmungen.
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