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Staatsanwalt ermittelt gegen IHK

Teure Kampagne für Hafenausbau in Köln-Godorf auch von DGB mitgetragen

  • Marcus Meier
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) eröffnet. Man untersuche den Anfangsverdacht der Untreue, bestätigte Oberstaatsanwalt Günther Feld gestern.

Zuvor hätten die Staatsanwälte mehrere Tage lang eine entsprechende Strafanzeige überprüft, die der Versicherungsmakler Stefan Jauernig erstattete. Jauernig, der als IHK-Kritiker in der Vollversammlung der IHK Köln sitzt, moniert ein »maßloses Engagement« der Kammer für den Ausbau des Godorfer Hafens im Kölner Süden.

Die IHK wolle mit einer 50 000 Euro teuren Kampagne das Ergebnis einer am kommenden Sonntag stattfindenden Bürgerbefragung zum Ausbau des zweitgrößten deutschen Gefahrguthafens beeinflussen. Sie betreibe »quasi einen Wahlkampf«. Das sei der Körperschaft öffentlichen Rechts jedoch untersagt, das Geld werde missbräuchlich eingesetzt, argumentiert Jauernig der vom IHK-kritischen »Bundesverband für freie Kammern« (bffk) unterstützt wird.

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfen sich die Kammern zwar zur Verkehrspolitik äußern, müssten dabei aber »das höchstmögliche Maß an Objektivität walten« lassen. IHK-Hauptgeschäftsführer Herbert Ferger hatte angekündigt, in der »Informationskampagne« auch die Argumente der Ausbaugegner zu berücksichtigen.

Doch begrüßt die Kampagnenseite www.hafen-fuer-koeln.de ihre Besucher mit den Worten »Ja zum Godorfer Hafen! Für die Bürger. Für die Stadt. Für die Wirtschaft.« Darunter werden »Gründe, die für den Ausbau des Godorfer Hafens sprechen« referiert. Das »Bündel kommunikativer Maßnahmen« umfasst neben der Webseite auch Großplakate, Hörfunkspots, Flyer und Infostände.

Die Kampagne wird vom DGB Köln-Bonn mitgetragen, der den Ausbau ebenfalls gut heißt. Im Lager der Befürworter finden sich zudem SPD und CDU. Auf der Seite der Gegner stehen Grüne, Linkspartei, FDP sowie Umwelt- und Naturschützer. Im April war eine ähnliche Kampagne des bffk bereits erfolgreich: Das Verwaltungsgericht Stuttgart untersagte der IHK der Schwabenmetropole, mit einem großen Werbebanner für das Bahnprojekt Stuttgart 21 zu werben.

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