Kamal passte ins Feindbild

Landgericht Leipzig findet deutliche Worte für rassistischen Mord

  • Hendrik Lasch, Leipzig
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Staatsanwaltschaft sah eine zufällige Gewalttat von Betrunkenen; das Landgericht Leipzig aber sprach eine deutliche Sprache: Der Iraker Kamal K. fiel im Oktober 2010 einem rassistischen Mord zum Opfer.

Das klare Urteil brauchte Zeit für eine Begründung: Um über eine Stunde verschob sich gestern in Saal 115 des Leipziger Landgerichts der Richterspruch zum Tod von Kamal K. Die Verzögerung deuteten Beobachter bereits als Hinweis darauf, dass die Kammer sich im Verfahren um den Tod des 19-jährigen Irakers nicht die Forderung der Staatsanwaltschaft zu Eigen machen würde. Diese hatte in dem Messerstich, an dem K. in der Nacht des 24. Oktober 2010 verblutete, eine zufällige, vom Alkohol bedingte Tat gesehen.

Das Gericht sah das anders: Der junge Iraker starb, weil die beiden Täter an jenem Abend im Park am Leipziger Hauptbahnhof auf der Suche nach Streit gewesen seien – und weil er in ihr Feindbild passte: Nachdem Mittäter Daniel K. eine Schlägerei mit Kamal angezettelt hatte, habe der 33-jährige Marcus E. zugestochen. Sein Motiv: Er habe »einen Ausländer im Kampf mit einem Kameraden« gesehen. Damit, sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf, hatte dieser »sein Lebensrecht verwirkt«.

Jagenlauf betonte in seiner einstündigen Urteilsbegründung, es habe keinen Automatismus für ein so deutliches Urteil gegeben: »Es gibt keinen Grundsatz, dass ein Rechtsradikaler neben einem toten Ausländer bedeutet: Das war Mord«, sagte er. Allerdings sei die Kammer an den fünf Verhandlungstagen zu dem Schluss gekommen, dass die rechtsradikale Gesinnung der Täter zur Tat geführt habe. Diese sei zweifelsfrei belegt; Marcus E. trage sie »in plakativer Weise auf dem Körper«, sagte der Richter und verwies auf Tätowierungen mit dem Konterfei Hitlers oder dem Wort »Rassenhass«. Auch Daniel K. hat das Gericht seine angebliche Abkehr von der rechten Szene nicht abgenommen.

Staatsanwältin Karin Minkus vermochte trotz derlei Indizien freilich keine Beweise für eine ausländerfeindliche Tat zu erkennen: Dass K. zum Opfer der beiden alkoholisierten Täter wurde, sei Zufall. Das Gericht bewertet den Ablauf des Abends anders. Die Männer seien nach einem Kampftrinken gezielt losgezogen, um zu provozieren und Streit zu suchen. Sie hätten Opfer gesucht, die in ihr Feindbild passen – »ob Linke, Junkies oder Ausländer«, so Jagenlauf. Kamal K. habe in dieses Muster gepasst. Er sei Opfer geworden, weil E. in ihm »nicht den Menschen sah, sondern den Ausländer, der kein Lebensrecht hat«, hieß es im Urteil, mit dem E. wegen Mordes verurteilt wurde.

Dass E. keine lebenslängliche Haftstrafe antreten muss, wird mit der hohen Alkoholisierung und der schwierigen Biografie begründet. Allerdings muss er anschließend in Sicherheitsverwahrung und wird womöglich nie mehr in Freiheit kommen. Die Nebenklage hatte schon zu Prozessbeginn eine Verurteilung wegen Mord gefordert. Er hoffe nun, andere Gerichte würden das Urteil als »Signal« sehen, sagte Anwalt Sebastian Scharmer, der im Prozess Kamals Mutter vertreten hatte. Sie hatte die Verhandlung über weite Strecken verfolgt, war aber während der Plädoyers zusammengebrochen und musste von einem Notarzt behandelt werden.

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