Keine Strafe für CSU wegen Umfrage

Bundestagsverwaltung spricht nur Ermahnung aus

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München (dpa/ND). Die umstrittenen Meinungsumfragen der bayerischen Staatskanzlei haben der CSU eine Ermahnung des Bundestagspräsidenten eingebracht – finanzielle oder rechtliche Sanktionen gibt es aber nicht. Die Bundestagsverwaltung hat keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz festgestellt, wie sie am Freitag mitteilte.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ermahnte in einem Brief allerdings sowohl Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) als auch seinen Amtskollegen aus Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD). Die Staatskanzleien sollten den »Anschein einer Verquickung staatlichen Regierungshandelns mit Aufgaben und Tätigkeiten einer politischen Partei« bei künftigen Umfragen vermeiden. Lammert fordert »besondere Sorgfalt« bei Meinungsumfragen.

Die CSU reagierte erfreut, die SPD verärgert. Die von den Sozialdemokraten erhobenen Anschuldigungen seien »vollumfänglich entkräftet worden«, erklärte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt. SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher dagegen kritisierte die Bundestagsverwaltung und sprach von einem »abenteuerlichen« Ergebnis der Überprüfung.

Geheim gehaltene Ergebnisse

Die Vorgeschichte: Beide Staatskanzleien hatten parteipolitisch orientierte Meinungsumfragen in Auftrag gegeben. Die Schweriner Landesregierung hatte die Umfragen aber schnell veröffentlicht, so dass die anderen Parteien informiert waren. Die bayerische Staatskanzlei dagegen hielt die Umfragen über Jahre geheim. Das Hamburger Meinungsforschungsinstitut GMS gab sogar Empfehlungen zur Auseinandersetzung der CSU mit anderen Parteien.

Die SPD sah einen klaren Verstoß gegen das Parteiengesetz. Die Bundestagsverwaltung folgte dem nicht. Die Juristen kamen zu der Einschätzung, dass die CSU »zu keinem Zeitpunkt und auf keiner Ebene in den Besitz einer derartigen Studie gelangt sei und auch nicht auf andere Weise von dem Inhalt der Studien Kenntnis genommen habe«.

In der Tatsache, dass die Empfehlungen sich an CSU-Politiker richteten, sieht die Bundestagsverwaltung keinen Verstoß gegen geltendes Recht. Denn nach dem Parteiengesetz gebe es einen Unterschied, ob eine Partei eine Studie zur Kenntnis nimmt oder Regierungsmitglieder – auch wenn diese Politiker gleichzeitig Spitzenämter in ihrer Partei innehaben. Nach dem Parteiengesetz sei das »nicht mit einer Kenntnisnahme durch die Partei als Organisation gleichzusetzen«, heißt es in der Bundestagsmitteilung.

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