»Unverzüglich« ist nicht sofort

Kündigung

  • Lesedauer: 1 Min.
Fristlose Kündigungen schwerbehinderter Arbeitnehmer sollen nach den gesetzlichen Regelungen »unverzüglich« nach Zustimmung des Integrationsamtes erfolgen. Spricht der Arbeitgeber nur einen Tag später die Kündigung aus, war er aber immer noch schnell genug. Das entschied das Arbeitsgericht Oberhausen in einem am 30. Juni 2011 verkündeten Urteil (Az. 2 Ca 563/11). Die Kündigung sei dann trotzdem noch wirksam.

Damit scheiterte ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, der wegen der Veruntreuung von Geldern fristlos entlassen wurde. Der Mann rügte jedoch, dass nach dem Gesetz nur »unverzüglich« nach Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes

gekündigt werden darf. Die Stadt Oberhausen habe dies jedoch erst einen Tag später getan. Das Arbeitsgericht stellte aber klar, dass die Stadt mit dieser kurzen »Verzögerung« die Kündigung immer noch »unverzüglich« ausgesprochen hat. epd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal