Ferienjobber zahlen nicht

Sozialversicherung

  • Lesedauer: 1 Min.

Die großen Ferien sind vorbei, die Herbstferien stehen vor der Tür. Auch da geht so mancher jobben, um ein paar Taler zu verdienen. Deshalb sei noch einmal daran erinnert, wie es mit der Sozialversicherung weitergeht.

Wer nur in den Sommerferien arbeitet, zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Verdienst in dieser Zeit ist. Es muss nur von vornherein festgelegt sein, dass der Job im laufenden Jahr nur zwei Monate bzw. maximal 50 Arbeitstage dauert.

Schüler und Studenten, die länger als zwei Monate arbeiten, müssen in der Regel Sozialversicherungsbeiträge zahlen – außer der Verdienst liegt unter 400 Euro im Monat. Minijobs bis zu 400 Euro im Monat bleiben versicherungsfrei. Hier zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale für die Renten- und für die Krankenversicherung.

Persönliche und kostenlose Beratung gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bzw. per Telefon unter 0800 1000 48 00.

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