Behörde prüft DNA-Gutachten
Die Rückkehr von Gazale Salame nach Deutschland ist weiter fraglich
Im Fall der vor sechseinhalb Jahren in die Türkei abgeschobenen Kurdin Gazale Salame und ihrer Familie geht der Landkreis Hildesheim trotz eines DNA-Gutachtens, das genau das Gegenteil nahelegt, weiter von einer türkischen Abstammung des Vaters Ahmed Siala aus. »Das Gutachten war dem Landkreis nicht bekannt, ändert an der türkischen Abstammung des Herrn Siala aber nichts«, sagte am Freitag ein Behördensprecher auf ND-Anfrage. Weiterhin seien Sialas Vater und dessen Geschwister in der Türkei registriert.
Der Landkreis hatte Siala 2001 die Aufenthaltserlaubnis mit der Begründung entzogen, er stamme von türkischen Vorfahren ab und habe daher zu Unrecht im Jahr 1990 ein Bleiberecht als libanesischer Bürgerkriegsflüchtling erhalten. Die Abschiebung der damals im dritten Monat schwangeren Salame und ihrer einjährigen Tochter Schams erfolgte nach dem Entzug des Aufenthaltsrechts für ihren Mann. Als die Polizei kam, brachte Ahmed Siala grade die beiden älteren Kinder des Paares zur Schule.
Unterstützer der Familie hatten am Donnerstag ein DNA-Gutachten präsentiert, das verwandtschaftliche Beziehungen Sialas in die Türkei in Frage stellt (ND berichtete). Sie forderten den Landkreis gleichzeitig auf, Siala eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Dies wäre die Voraussetzung dafür, dass Salame und die jüngeren Kinder im Rahmen des Familiennachzugs wieder nach Deutschland kommen könnten.
Ungeachtet des Gutachtens sei nach der geltenden Rechtsprechung für die deutschen Behörden die Eintragung im Register als öffentliche Urkunde eines anderen Staates maßgeblich, sagte der Kreissprecher weiter. Er bestätigte, dass der Behörde ein Antrag von Sialas Rechtsanwältin auf »Wiederaufgreifen des Verfahrens« vorliegt. »Dieser Antrag und damit auch das DNA-Gutachten werden derzeit geprüft«, so der Sprecher.
In dem fraglichen Registerauszug wurde ein in Hameln lebender türkischer Flüchtling namens Ismail Önder als Bruder von Sialas Vater bezeichnet. Der im Frühjahr dieses Jahres erfolgte Vergleich der DNA beider Männer kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass sie keine Geschwister sein könnten. Damit ist aus Sicht des Niedersächsischen Flüchtlingsrates klar, dass der Auszug aus dem türkischen Melderegister von 1975 offenkundig verwandtschaftliche Zusammenhänge falsch wiedergibt und als Beweismittel wertlos ist.
Gazale Salame und Ahmed Siala flohen als Kinder im Alter von fünf und sechs Jahren mit ihren Eltern aus dem Libanon nach Deutschland. Die Familien gehören den Mahalmi an, die mit den Kurden eng verwandt sind
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