Wirkung des Mietspiegels

Leserzuschrift

  • Lesedauer: 2 Min.
Im ND vom 2. März 2011 hieß es auf Seite 9, dass in Berlin auch günstige Wohnungen teuer geworden sind.

Diese Mietentwicklung führt zu einer zunehmend unverträglichen Belastung von Mietern mit niedrigen Einkommen. Viele Berliner Haushalte müssen bereits 50 oder 60 Prozent ihres Einkommens für Miete ausgeben, wozu noch steigende Betriebs- und andere Wohnkosten hinzukommen.

Leider ging der Artikel nicht auf die Rolle ein, die der Berliner Mietspiegel bei der ständigen Steigerung der Mieten spielt. Eigentlich ist er ein Mieterhöhungsspiegel, denn bei der Erstellung eines Mietspiegels werden nur Mieten berücksichtigt, die innerhalb der letzten vier Jahre erhöht oder bei Neuvermietung vereinbart wurden. Bestandsmieten, die in den letzten vier Jahren nicht angehoben wurden, werden für die Ermittlung der neuen Vergleichsmieten nicht berücksichtigt. Dadurch werden natürlich die Vergleichsmieten von einem Mietspiegel zum nächsten ständig höher.

Diese Erarbeitungsweise der Mietspiegel und die Regeln für die entsprechenden Mieterhöhungen sind in den §§ 558 - 560 des BGB festgelegt. Es bedarf also dringend der Änderung der Gesetzeslage im Interesse der Mieter. Ähnliches gilt auch für das Umlegen von Modernisierungskosten (11 Prozent jährlich auf die Grundmiete, was aber nicht als Mieterhöhung gezählt wird). Diese 11 Prozent sind unbefristet zu zahlen, auch wenn die Modernisierungskosten längst amortisiert sind (§§ 554 und 558). Dazu hat das ND im Ratgeber vom 27. Oktober 2010 wichtige Informationen veröffentlicht. Ich halte es für notwendig, dass dazu konsequente Forderungen nach entsprechenden Gesetzesänderungen erhoben werden.

Lothar R., Berlin

Zur Rolle des Berliner Mietspiegels hat sich der ND-Ratgeber zuletzt am 20. Juli 2011 (Seite 4) in ähnlicher Weise geäußert.

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