Nicht immer nur »Büroversehen«

Klage: Bundestags-Linksfraktion erinnert Regierung an Antwortpflicht

  • René Heilig
  • Lesedauer: 2 Min.
Mit einer Organklage beim Bundesverfassungsgericht will die Fraktion der Linkspartei im Bundestag die Bundesregierung zu mehr Antworten auf Fragen aus dem Parlament zwingen, denn: Nur sehr selten klärt sich alles zum »Büroversehen« auf.

Seit Langem bemüht sich der Bundestagsabgeordnete Jan Korte um die Öffnung des BND-Archivs. Er will ein mehr Licht in die braune Herkunft des Geheimdienstes bringen. Ein zähes Ringen. Doch bisweilen wird der Abgeordnete mit einem kleinen Einblick in erbetene Akten belohnt. Freilich zumeist erst nachdem der Dienst - via »Spiegel« - eine Lesart der nicht-geschwärzten Seiten vorgab.

Jüngst allerdings wunderte sich Korte sehr, als er wieder einmal einen freundlichen Brief vom BND-Präsidenten erhielt. Denn der war als VS-NfD, also als Geheimsache, gestempelt. Ein »Büroversehen« im Kanzleramt sei Schuld gewesen, entschuldigte sich Ernst Uhrlau.

In diesem Fall war das wohl keine Ausrede. Generell aber scheint es wahrlich so zu sein, dass alles, was im Kanzleramt auf den Schreibtisch kommt, als »geheim« eingestuft wird. Abgeordnete des Bundestages - nicht nur die der LINKEN - bemerken eine zunehmende Antwort-Unwilligkeit der Regierung. In dieser Legislaturperiode sammelte Parlamentspräsident Norbert Lammert bereits 44 Beschwerden. Speziell in sensiblen Politikbereichen wie der Terrorbekämpfung, dem Waffenexport und dem Lobbyismus mache es sich die Bundesregierung »offenbar zur Aufgabe, eine klare, umfassende Antwort im Rahmen des rechtlich Möglichen zu vermeiden«, sagte der Justiziar der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, der »Süddeutschen Zeitung«. Beliebt ist auch das Mittel der Verlängerung. Statt zeitnah auf aktuelle Fragen zum Waffenschmuggel nach Libyen zu antworten, zögert man die Antwort hinaus.

Mit der Organklage will die Fraktion die Regierung zu mehr Auskunft und Ehrlichkeit drängen. Im vorgebrachten Fall geht es um einen rüden Polizeieinsatz im Februar in Dresden, bei dem Beamte gegen Demonstranten vorgegangen waren, die sich einem Neonazi-Aufzug entgegengestellt hatten. In zwei »kleinen Anfragen« hatte die Linksfraktion Auskunft über die Rolle der Bundespolizei bei dem Einsatz erbeten. Die Regierung verweigerte Antworten, zu Polizeieinsätzen der Länder nehme sie keine Stellung.

Von einer Entscheidung der Karlsruher Richter erhofft sich die Linksfraktion eine grundsätzliche Entscheidung, um »einer weitgehenden Aushöhlung des parlamentarischen Fragerechts wirkungsvoll begegnen zu können«.

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