Strafanzeige gegen NPD

Gericht prüft Schadenersatz nach Wahlkampf-Film

  • Lesedauer: 1 Min.

Schwerin (epd/nd). Der Wahlkampf der rechtsextremen NPD in Mecklenburg-Vorpommern hat einem Medienbericht zufolge ein juristisches Nachspiel. Mittlerweile seien bei der Staatsanwaltschaft Schwerin Strafanzeigen gegen 14 verdächtige NPD-Anhänger gestellt worden, heißt es in der »Schweriner Volkszeitung« unter Berufung auf den Anwalt von zwölf Familien aus Vorpommern. Dabei soll es sich um Internetbetreiber handeln, die einen NPD-Wahlwerbefilm veröffentlicht haben sollen. Durch den Film sollen mutmaßlich Persönlichkeitsrechte von Jugendlichen verletzt worden sein. Zudem seien beim Amtsgericht Schwerin im Zusammenhang mit dem Film sechs Schadensersatzklagen eingereicht worden, weitere vier würden vorbereitet.

Eltern aus Ferdinandshof (Kreis Vorpommern-Greifswald) fordern von der NPD Schadensersatz, weil sie die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder durch Wahlwerbung des NPD-Spitzenkandidaten Udo Pastörs verletzt sehen. Konkret gehe es um das Recht am eigenen Bild. Als Minimum habe der Anwalt der Familien 2000 Euro pro Kopf vorgeschlagen.

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