Gericht billigt Regeln zur Überwachung

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe (AFP/nd). Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform der Telekommunikationsüberwachung von 2007 gebilligt. Die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung wie etwa das Aufzeichnungsverbot privater Telefonate sind rechtens, wie das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschied. Einen absoluten Abhörschutz für Berufsgruppen wie Ärzte, Steuerberater und Journalisten lehnte das Gericht ab. Bei einem umfassenderen Überwachungsverbot könnten schwere Straftaten womöglich nicht mehr wirksam verfolgt werden, hieß es zur Begründung. Damit scheiterten 22 Kläger, darunter Journalisten und Ärzte, die unter anderem einen absoluten Schutz vor Telefonüberwachungen für ihre Berufsgruppen eingefordert hatten. Das Gericht billigte dies aber nur Strafverteidigern, Anwälten, Priestern und Parlamentariern zu.

Mit der Neufassung des Gesetzes waren auch die Voraussetzungen für eine Überwachung der Telekommunikation Verdächtiger neu geregelt worden. Dabei wurden 19 meist leichtere Straftatbestände gestrichen und 30 schwere neu aufgenommen. Dazu zählen etwa Abgeordnetenbestechung oder der Besitz von Kinderpornos.

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.