Schröder zum Nachgeben gezwungen

Bund und Länder einigen sich beim Kinderschutz

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (nd-Krüger). Der Bund wird sich künftig dauerhaft an der Finanzierung von Familienhebammen beteiligen, die Eltern in schwierigen Lebenssituationen nach der Geburt eines Kindes unterstützen. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), die die Zahlungen zunächst auf vier Jahre befristen wollte, musste nachgeben, da das Gesetz sonst nicht in Kraft getreten wäre.

Nun soll der Bund nach Ablauf der Befristung einen Fonds für die psychosoziale Unterstützung von Familien einrichten, für den es jährlich 51 Millionen Euro geben soll. Das neue Kinderschutzgesetz hatte den Bund zuvor ohne Gegenstimmen der Opposition passiert, weil auch SPD, LINKE und Grüne den Schutz vor sexuellem Missbrauch und Kindesmisshandlung, den Ausbau eines »Netzwerks früher Hilfen« und die Kooperation von Ärzten und Jugendämtern stärken wollen. Dennoch erregte Schröder selbst bei den Landesfürsten der CDU Unwillen, weil sie sich zu wenig um die Kostenteilung gekümmert haben soll.

Fachleute gehen davon aus, dass auch nach diesem Kompromiss, der SPD-seitig von der mecklenburgischen Sozialministerin Manuela Schwesig verhandelt wurde, lediglich jede zehnte Familie durch Familienhebammen betreut werden kann. Die LINKE-Bundestagsabgeordnete Diana Golze kritisiert: »Die SPD hat sich sehr billig kaufen lassen«.

Während beim Kinderschutz eine Einigung erzielt werden konnte, scheiterten die Einigungsversuche beim Abfallrecht und beim Telekommunikationsrecht. Der Ausschuss hat jetzt noch zwei Versuche. Gar nicht erst weiter verhandelt wurde bei den Themen CCS-Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid. Zum wiederholten Male vertagt wurde das Gesetz zur energetischen Gebäudesanierung. Während die Länder beim Thema CCS untereinander Differenzen haben, blockieren die Länder bei der Gebäudesanierung den Bund, der auf ihre Kosten Steuervergünstigungen vergeben will.

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