Sorge um Gefangene

Kritik an Justizsystem in Belarus

  • Jutta Blume
  • Lesedauer: 2 Min.
Ein Jahr ist vergangen, seit sich Alexander Lukaschenko, bereits seit 1994 Präsident der Republik Belarus, für eine weitere Amtszeit wählen ließ. Die Opposition rief daraufhin zu Protesten gegen das ihrer Meinung nach gefälschte Wahlergebnis auf.

In Minsk wurden im Dezember 2010 Hunderte Demonstranten festgenommen, etliche wurden in Schnellverfahren verurteilt. Während die meisten wieder auf freiem Fuß sind, sitzen elf der Verhafteten noch immer in Gefängnissen, darunter zwei der Präsidentschaftsbewerber, die gegen Lukaschenko kandidiert hatten: Andrej Sannikow und Nikolai Statkewitsch. Amnesty International fordert am heutigen Montag mit einer Mahnwache vor der belarussischen Botschaft in Berlin die Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen und die Aufhebung der Todesstrafe in Belarus.

Alexander Atroschankau, ehemaliger Sprecher Sannikows, berichtete dieser Tage in Berlin von physischer und psychischer Folter, vor allem während der drei Monate, die er in Untersuchungshaft verbrachte. Wegen Beteiligung an »Massenunruhen« wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt. »Massenunruhen sind nach dem Gesetz so etwas wie Gewalt gegen Personen, Brandstiftung oder Sachbeschädigung«, erläuterte Atroschankau, nicht aber die bloße Teilnahme an Demonstrationen.

Im September wurde er unter strengen Bewährungsauflagen aus dem Gefängnis entlassen. Politisch darf er sich nicht mehr betätigen. Bei Verstößen gegen die Auflagen droht ihm Hausarrest, im Wiederholungsfall wieder Gefängnis. Was als Verstoß angesehen wird, hänge jedoch von der Willkür der Richter ab, klagt Atroschankau.

Menschenrechtsorganisationen und Lukaschenko-Gegner sind indessen ernsthaft um das Leben der verbliebenen Gefangenen besorgt. Von Andrej Sannikow gibt es seit drei Wochen keine Nachricht, obwohl er das Recht haben sollte, seinen Anwalt zu sehen.

Oleg Gulak vom belarussischen Helsinki-Komitee zufolge leiden nicht nur politische Gefangene unter der schlechten Behandlung in der Haft. Vertreter von Menschenrechtsorganisationen erhielten keinen Zugang zu Gefängnissen, aber ehemalige Insassen berichten von überfüllten Zellen, schlechten hygienischen Bedingungen und der Verweigerung von Wasser und Nahrung bei der Verlegung in andere Anstalten. Verletzungen der politischen Rechte gebe es aber auch außerhalb der Gefängnisse, berichtete Gulak, etwa Kündigungen und Exmatrikulationen politisch unliebsamer Personen.

Höchst umstritten ist das am 30. November verhängte Todesurteil gegen Dmitri Konowalow und Wladislaw Kowaljow. Die beiden jungen Männer wurden für den Anschlag in der Minsker U-Bahn verantwortlich gemacht, bei dem am 11. April 15 Menschen ums Leben kamen. »Kaum jemand glaubt an die offizielle Version dessen, was passiert ist«, sagt Atroschankau, »Außer den Aussagen dieser jungen Männer gibt es keinerlei Beweise.« Einer der Verurteilten klagte später, er sei mit Gewalt zu seinem Geständnis gezwungen worden. Die Verurteilten haben kein Recht auf ein Berufungsverfahren, vor der Hinrichtung könnte sie nur eine Begnadigung durch Lukaschenko retten.

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