ELStAM-Start auf 1. Januar 2013 verschoben
Der für den 1. Januar 2012 vorgesehene Start der neuen elektronischen Lohnsteuerkarte (im Kürzel ELStAM für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) wird aufgrund technischer Probleme auf den 1. Januar 2013 verschoben.
Die vom Finanzamt ausgestellte und im Herbst verschickte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 (die sogenannte Ersatzbescheinigung) bleibt weiterhin gültig. Sie ist dem Arbeitgeber vorzulegen und ist die Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer im Jahr 2012.
Haben sich die steuerlichen Verhältnisse (wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Hinzurechnungs- und Freibeträge oder Religionsmerkmal) gegenüber 2010 oder 2011 nicht geändert, so gelten die bisherigen Lohnsteuerabzugsmerkmale fort. Veränderungen können noch das ganze Jahr 2012 über beim Finanzamt beantragt werden.
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