Dennoch bleibt es bei dem recht hohen Eigenanteil

Ab 1. Januar 2012 mehr Geld für die Pflege

  • Lesedauer: 3 Min.
Pflegebedürftige erhalten ab 1. Januar 2012 mehr Geld - allerdings handelt es sich eher um marginale Beträge. In den Pflegestufen I und II steigt das frei verfügbare Pflegegeld um je zehn Euro im Monat, in der Stufe III um 15 Euro.
Die ambulante Pflege wird protokolliert.
Die ambulante Pflege wird protokolliert.

Engagiert man einen ambulanten Pflegedienst, zahlt die Pflegekasse in Stufe I zehn Euro und in der Stufe II 16 Euro mehr. Für Bewohner von Pflegeheimen gibt es in den Stufen I und II keine Leistungserhöhungen. Nur für Pflegebedürftige mit der Stufe III werden ab Januar 40 Euro mehr gezahlt. Angesichts der realen Preisentwicklung hilft das den Betroffenen kaum.

Ein finanzielles »Pflegepolster« lässt sich derzeit am sichersten über private Zusatzversicherungen aufbauen. Angeboten werden Pflege-Tagegeld- und Pflegekostenversicherungen. Die Letztere stocken die gesetzlichen Leistungen auf, über das Tagegeld kann frei verfügt werden. Gezahlt wird je nach Pflegestufe.

Am günstigsten sind zwar Policen, die nur für Pflegestufe III zahlen. Doch man sollte berücksichtigen, dass laut Verbraucherzeitschrift »Finanztest« 87,5 Prozent der Betroffenen die Stufe I oder II erhalten. Die Zeitschrift prüfte deshalb Tagegeldversicherungen, die für alle drei Stufen zahlen. So kann ein 45-jähriger Mann eine gute Police für rund 40 Euro im Monat bekommen, eine gleichaltrige Frau für etwa 55 Euro. Bei ambulanter Pflege gibt es beispielsweise 635 Euro beziehungsweise 619 Euro monatlich in Stufe I. Für die stationäre Unterbringung in der gleichen Stufe würden bei diesem Beispiel 2210 Euro beziehungsweise 2644 Euro im Monat gezahlt.

»Finanztest« empfiehlt Verträge mit Dynamik. Dadurch werden ohne erneute Gesundheitsprüfung die Leistungen erhöht. Damit steigt natürlich auch der Monatsbeitrag. Doch das sei sinnvoll, weil zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Pflegebedürftigkeit mehr als 30 Jahre liegen können und die Pflege dann wohl viel mehr als heute kostet. Wird der steigende Preis im Laufe der Jahrzehnte zu teuer, kann der Dynamik widersprochen werden. Dann bleibt es beim bis dahin erreichten Leistungsniveau. Unter www.test.de sind die Ergebnisse von »Finanztest« nachzulesen.

Erstberatung bei Pflegebedürftigkeit

Wird ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, stehen die Verwandten vor der Aufgabe, den Alltag neu zu organisieren. Kaum jemand ist darauf vorbereitet. Was ist als erstes zu tun? Wo erhält man neutrale Informationen über Pflegedienste und Pflegeheime? Von wem bekommt man welche Hilfsmittel? Welche Leistungen übernimmt die Pflege-, welche die Krankenkasse?

Jeder hat Anspruch auf eine neutrale und umfassende Beratung. Erster Ansprechpartner ist die Pflegekasse des Versicherten. Kommt man hier nicht weiter, kann man sich an einen der regionalen Pflegestützpunkte wenden. Allerdings ist deren Präsenz in den Bundesländern sehr unterschiedlich: Während es beispielsweise in Berlin 26 und in Hamburg acht Pflegestützpunkte gibt, haben Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt nach Auskunft der Bundesinitiative »Daheim statt Heim« jeweils nur einen Pflegestützpunkt. Sie setzen stattdessen auf die Vernetzung vorhandener Angebote. Für Bayern werden vier Stützpunkte aufgelistet, darüber hinaus gibt es den »Pflegeservice Bayern« als telefonische Erstanlaufstelle. Eine nach Bundesländern sortierte Übersicht findet man unter www.bi-daheim.de im Internet.

Wer auch auf diesem Weg keine schnelle Hilfe findet, kann sich über die kostenfreie Telefonnummer (0800) 101 88 00 an die bundesweit arbeitende Compass-Pflegeberatung wenden. Compass ist eigentlich für die privat Versicherten zuständig. Doch da die telefonische Beratung anonym ist, können sich dort auch gesetzlich Versicherte kostenlos und neutral informieren.

Inhaltliche Probleme kann es hierbei nicht geben: In der Pflegepflichtversicherung sind die Leistungen sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte gleich.

Grundsätzliche Informationen zur Pflege sind beim Bundesgesundheitsministerium unter www.bmg.bund.de erhältlich.

UWE STRACHOVSKY

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