LINKE sucht Klarheit über »Urwahl«

Antrag im Satzungstest

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (nd-Kalbe). Am Donnerstag hatte der Geschäftsführende Parteivorstand der LINKEN über die Zulässigkeit einer Mitgliederbefragung zu entscheiden, mit der die Parteibasis ihr Votum für die Zusammensetzung der nächsten Parteispitze abgeben soll. Bei nd-Redaktionsschluss liefen die Beratungen noch. Geklärt werden musste, ob die entsprechenden Anträge satzungsgemäß sind. Im Vorfeld hatten die juristischen Gutachten des Parteienrechtlers Martin Morlok sowie des Bundestagsabgeordneten Wolfgang Neskovic Zweifel daran geweckt. Während Neskovic einen Verstoß gegen das Parteiengesetz ausmachte, hatte Morlok zudem auf satzungsrechtliche Hindernisse aufmerksam gemacht.

Ein Ergebnis wollte am Donnerstag trotzdem niemand prognostizieren. Parteivorsitzende Gesine Lötzsch, die zuvor ihre Sympathien für eine Befragung hatte durchblicken lassen, ließ gegenüber »nd« auch die eigene Entscheidung noch offen. Im Interview hatte ihr Amtskollege Klaus Ernst zur Wochenmitte gesagt, man müsse die »starken rechtlichen Bedenken« zur Kenntnis nehmen. Keinen Zweifel an ihrem Votum für die Rechtmäßigkeit einer Mitgliederbefragung ließen vor der Sitzung die Parteibildungsbeauftragte Halina Wawzyniak und Bundesschatzmeister Raju Sharma. Wawzyniak hatte den vorliegenden Gutachten in rechtlichen Stellungnahmen widersprochen. Für Sharma war nicht einzusehen, wieso die LINKE hinter anderen Parteien zurückbleiben sollte, obwohl die Forderung nach mehr direkter Demokratie in ihrem Programm steht. Der Antrag auf eine Mitgliederbefragung wurde von vier Landesvorständen sowie zwölf Kreisverbänden getragen. Die Bedingung, dass er im Namen mindestens eines Viertels der Parteimitglieder gestellt werden muss, ist damit erfüllt. Am Donnerstag lief auch die von der Satzung vorgegebene Frist aus, die dem Vorstand für eine Entscheidung vorgegeben ist. Vor genau vier Wochen hatte der Landesvorstand von Mecklenburg-Vorpommern seinen Antrag eingebracht.

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