Anlass genug
Kommentar von Fabian Lambeck
Seit dem 1. Januar 1994 gibt es die Deutsche Reichsbahn nicht mehr. Im Zuge der damaligen Bahnreform verschmolz die einstige DDR-Staatsbahn mit der westdeutschen Bundesbahn zur Deutschen Bahn AG. Der heutige DB-Konzern weigert sich beharrlich, ehemaligen Reichsbahnern eine Betriebsrente zu zahlen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht scheint die Zurückweisung der Ansprüche verständlich, denn für das gewinnorientierte Unternehmen wäre die Zahlung von Betriebsrenten an Zehntausende Reichsbahner sicherlich schmerzhaft. Allerdings gehört die Bahn AG derzeit einem einzigen Aktionär - und zwar Vater Staat. Dieser Großaktionär ist verantwortlich für den Schlamassel.
Bei der Überführung ins westdeutsche Rentensystem hat man vielen ostdeutschen Berufsgruppen die Anerkennung ihrer Ansprüche verweigert. Das galt zu allererst für staatsnahe Personen - etwa Angehörige des MfS, die man per Rentenrecht für ihre Tätigkeit in der DDR bestrafen wollte. Am einfachsten strafte man, indem man Sonderversorgungssysteme - und die aus ihnen resultierenden Ansprüche - einfach nicht berücksichtigte. Für die Betroffenen bedeutete dies, mit weitaus weniger Rente auskommen zu müssen, als ihnen eigentlich zugestanden hätte.
Dumm nur, dass nicht nur Angehörige der bewaffneten Organe unter diesen Schikanemaßnahmen litten. So waren auch die politisch eher unverdächtigen Mitarbeiter der Staatsunternehmen Post und Reichsbahn über Sondersysteme abgesichert. Das Urteil der Erfurter Richter, das Reichsbahnern die Betriebsrente versagt, sollte für den DB-Aktionär Anlass genug sein, endlich eine tragfähige gesetzliche Lösung zu finden.
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