Datenkrake Europol

  • Andrej Hunko
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Autor ist Abgeordneter des Bundestags (LINKE) und unter anderem Mitglied des Ausschusses für Angelegenheiten der EU.
Der Autor ist Abgeordneter des Bundestags (LINKE) und unter anderem Mitglied des Ausschusses für Angelegenheiten der EU.

Seit 2010 hat sich Europol von einer Polizeibehörde zur EU-Polizeiagentur entwickelt. Wie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung oder die Europäische Polizeiakademie werden die Kriminalisten nun durch den Gesamthaushalt der EU finanziert. Europol sieht sich für alle Delikte zuständig, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen. Im 2009 erstmals vorgelegten Jahresbericht gibt Europol die Zahl jährlicher grenzüberschreitender Ermittlungen mit 10 000 an.

Die Schaffung von Europol wurde 1992 im Vertrag von Maastricht als »Europäisches Polizeiamt« festgeschrieben. Vorausgegangen war ein Vorschlag Deutschlands aus dem Jahr 1991, eine »Europäische Kriminalpolizeiliche Zentralstelle« zu errichten. Doch erst seit 1999 ist Europol in seiner heutigen Form aktiv. Mit dem Deutschen Jürgen Storbeck als erstem amtierenden Direktor und seinem Nachfolger Max-Peter Ratzel, vorher Abteilungspräsident des Bundeskriminalamts, konnte Deutschland sein Gewicht in der Organisation ausbauen und ist schon immer ein Hauptnutzer von deren Datensammlungen: Während deutsche Polizeien schon 2009 rund 14 Prozent aller Fälle ins Informationssystem eingestellt hatten, verzeichneten sie mehr als 20 Prozent aller Suchvorgänge.

Max-Peter Ratzel hatte 2007 die neue »Strategy for Europol« vorgestellt. Durch die Ausweitung analytischer Kapazitäten sollte die Behörde zum Pionier des »Wandels, Identifizierung und Antwort auf neue Bedrohungen und der Entwicklung neuer Technik« werden. Bei Europol kommt Software zur Vorgangsverwaltung sowie zu Ermittlungs- und Analysezwecken zur Anwendung. Die Agentur verfügt außerdem über weitere »forensische Ausrüstung« oder »mobile phone scanners«, womit vermutlich sogenannte IMSI-Catcher zur Ermittlung des Standorts von Mobiltelefonen gemeint sind.

In einer Kleinen Anfrage hatte ich kürzlich nach Überwachungstechnologien bei Europol gefragt. Die Antwort war ernüchternd: Die Bundesregierung kommentierte, sie verfüge über keine fundierten Kenntnisse der »internen technischen Infrastruktur«. Diese angebliche Ahnungslosigkeit bezüglich des Einsatzes digitaler Überwachungswerkzeuge ist allerdings höchst unglaubwürdig. Hierzu nur ein Beispiel: In einer »Operation Most« zur Verfolgung angeblicher Geldfälscher hatte Europol eine Software zur Analyse von Beziehungen unter Verdächtigen eingesetzt. Hierzu wurden von polnischen Behörden über eine Million Daten abgehörter Telefongespräche geliefert, aus denen Europol 25 Personen extrahierte. Deutschland war an den grenzüberschreitenden Ermittlungen beteiligt. Die Behauptung, man habe über die dabei von Europol eingesetzten digitalen Werkzeuge keine Kenntnis, zweifele ich an. Meiner Meinung nach erfüllt das automatisierte Analysieren Verdächtiger in polizeilichen Datenhalden zudem die Kriterien einer Rasterfahndung, für die das Bundesverfassungsgericht strenge Kriterien festgelegt hat.

Ich sehe den zunehmenden Einsatz derartiger Anwendungen für die Polizeiarbeit mit großer Skepsis. Wenn Computer Personendaten auf vermeintliche »Risiken« untersuchen, muss ihre Funktionsweise und damit ihr Quellcode bekannt sein. Die Bundesregierung muss die Öffentlichkeit deshalb umgehend über bei Europol eingesetzte Schnüffelwerkzeuge informieren.

Die ausweichende Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zeigt erneut die dringende Notwendigkeit, die polizeilichen EU-Agenturen stärker parlamentarisch zu kontrollieren. Hierzu fordern auch Mitglieder des EU-Parlaments mehr Unterrichtung und Anhörung. Aber auch die Verfahren parlamentarischer Kontrolle durch nationale Parlamente der EU-Staaten müssen gestärkt werden.

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