Einigung auf neues Abfallgesetz

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Berlin (dpa/nd). Bund und Länder haben sich auf die künftigen Zugriffsrechte bei lukrativen Abfällen in Deutschland geeinigt. Demnach soll die Position der Kommunen gegenüber privaten Entsorgern im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz deutlich gestärkt werden. Darauf verständigten sich Vertreter von Bund und Ländern am Mittwochabend bei einer Sitzung des Vermittlungsausschusses. Bei dem Gesetz geht es um viel Geld. In Deutschland werden bereits 13 Prozent der Rohstoffe durch recycelte Abfälle ersetzt. Die Branche macht in Deutschland bis zu 50 Milliarden Euro Umsatz.

Um einen Zuschlag etwa für Papiersammlungen zu bekommen, muss demnach die Sammel- und Verwertungsleistung des gewerblichen Sammlers »wesentlich leistungsfähiger« sein als das Angebot des kommunalen Entsorgungsträgers. Finanzielle Dinge sollen bei der Entscheidung keine Rolle spielen.

Mit Blick auf das noch zu erarbeitende Wertstofftonnengesetz bekennt sich die Regierung ebenfalls zu einem fairen Wettbewerb zwischen Kommunen und privaten Entsorgern. Mit einer Wertstofftonne sollen spätestens ab 2015 jährlich sieben Kilo pro Einwohner zusätzlich an Wertstoffen erfasst werden, statt im Hausmüll zu landen.

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