Haager Botschaft

Kommentar von Olaf Standke

  • Lesedauer: 1 Min.

Zehn Jahre brauchte es, bis der Internationale Strafgerichtshof sein erstes Urteil gesprochen hat. Die Richter in Den Haag befanden am Mittwoch einen der berüchtigtsten Milizenchefs Afrikas für schuldig, in seiner kongolesischen Heimat Hunderte Jungen und Mädchen als Soldaten zwangsrekrutiert zu haben. Das ist weniger, als sich manche Menschenrechtler erhofft hatten, ist die Liste der Kriegsverbrechen des Thomas Lubanga Dyilo doch lang. Andere aber sehen nicht nur ein abschreckendes Signal an alle, die Kinder gleichsam als Waffen missbrauchen, sie würdigen den Schuldspruch grundsätzlich als beispielgebenden Beitrag im Kampf gegen Straflosigkeit bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen.

Der wurde im sogenannten Römischen Statut des einzigen ständigen Weltstrafgerichts festgeschrieben, und diesem Vertrag sind bislang 120 Staaten beigetreten. Ein Erfolg. Unter denen, die sich nach wie vor verweigern, findet man aber auch die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates USA, Russland und China. Kein Wunder also, dass nicht nur in Afrika kritisiert wird, das Haager sei ein Kolonialgericht und urteile allein über Täter aus Entwicklungsländern, während sich die Mächtigen der Welt Immunität verordnet hätten und die Verfolgung von Kriegsverbrechen mit ihrem Vetoprivileg im UN-Sicherheitsrat so dosierten, wie es ihren geostrategischen Interessen dient.

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