Solarkürzung beschlossene Sache

Regierung gewährt breitere Übergangsfristen

  • Lesedauer: 2 Min.
Nach Kritik aus den Ländern hat sich die schwarz-gelbe Koalition auf Änderungen bei der Kürzung der Solarförderung geeinigt. Es bleibt aber bei der Senkung der Vergütung um bis zu 30 Prozent zum 1. April.

Berlin (dpa/nd). Die Fachpolitiker von Union und FDP haben sich auf Eckpunkte bei der Kürzung der Solarförderung geeinigt und an dem Vorhaben nach Protesten aus den Ländern noch einmal nachgebessert. Nach Angaben der CDU-Umweltpolitikerin Marie-Luise Dött bleibt es bei den geplanten Subventionskürzungen von 20 bis 30 Prozent in diesem Jahr. Für Häuslebauer und Investoren soll es aber teils großzügigere Übergangsfristen geben, als sie bisher ins Auge gefasst wurden. Vereinbart wurde auch, die Förderung in den kommenden Jahren weiter zurückzufahren, so Dött.

Sie bestätigte Informationen der ARD, wonach für einfache Dachanlagen, für die bis zum 24. Februar ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, bis zum 30. Juni die alten Fördersätze gelten. Das gilt auch für Anlagen, die bis 31. März kaufmännisch in Betrieb gingen. Für große Freiflächenanlagen, die mit aufwendigeren Planungsverfahren verbunden sind, gilt die Förderung nach alten Regeln bis 30. September. Bereits am Donnerstag soll der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden. Eine endgültige Entscheidung über die Solarförderung wird aber erst für den 11. Mai erwartet. Dann entscheidet sich auch, ob die Länderkammer über den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat noch weitere Änderungen vornehmen kann. Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD), der sich schon zuvor als einer der schärfsten Kritiker der Kürzungen zeigte, hält die Nachbesserungen von Union und FDP für unzureichend. »Das ist nicht zustimmungsfähig«, sagte Machnig. Er rechnet damit, dass von mehreren Bundesländern, darunter auch Thüringen, der Vermittlungsausschuss angerufen wird.

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