Klage gegen Chile

Systematische Ausweisung von Immigranten

  • Marianela Jarroud, Santiago (IPS)
  • Lesedauer: 1 Min.

Der Ausschuss für peruanische Flüchtlinge in Chile hat die »systematische« Ausweisung von Immigranten aus Chile vor die Interamerikanische Menschenrechtskommission gebracht. Seit Dezember würden ein bis zwei Mal im Monat Gruppen von 20 bis 40 Menschen widerrechtlich außer Landes geschafft, begründete der Vorsitzende des Komitees, Rodolfo Noriega, die Klage. »Das ist ein Verstoß gegen die Interamerikanische Menschenrechtskonvention.«

Aus der am 30. März eingereichten Klageschrift geht hervor, dass die Kollektivausweisungen von peruanischen Einwanderern weder besondere Umstände und familiäre Bindungen noch Entscheidungen von Behörden und Gerichten berücksichtigten. Vor der Ausweisung seien die Menschen ohne vorliegenden Haftbefehl festgenommen worden. Jeder Kontakt zur Außenwelt sei unterbunden worden. Die Menschen seien eingeschüchtert und bedroht worden.

Wie Noriega betonte, untersagt die Interamerikanische Menschenrechtskonvention in Artikel 22 über Bewegungsfreiheit und Wohnrecht »die kollektive Ausweisung von Ausländern«. In der Klage heißt es weiter, dass internationale Abkommen, die Chile ratifiziert habe, ein »Recht auf Leben und persönliche Integrität« garantierten. Dagegen hätten die chilenischen Behörden verstoßen.

Nach Angaben der Soziologin Carolina Stefoni hat in Chile der 1995 eingesetzte Andrang von Einwanderern aus anderen Teilen Lateinamerikas zu Fremdenfeindlichkeit geführt, die sich in einer Diskriminierung der Betroffenen niederschlägt.

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