Werbung

Ausweispflicht für Hund und Katze im Ausland

Reisen mit Tieren

  • Lesedauer: 2 Min.
Wer mit seinem Haustier verreisen möchte, muss eine ganze Reihe von Vorschriften beachten. Denn innerhalb und außerhalb der EU gibt es unterschiedliche Einreisebestimmungen für Tiere.

Der ADAC empfiehlt Reisenden, sich rechtzeitig über die unterschiedlichen Vorschriften zu informieren und mindestens einen Monat vor der Abreise an die obligatorischen Impfungen beim Tierarzt zu denken.

Innerhalb der EU müssen Vierbeiner eindeutig gekennzeichnet sein. Dazu ist seit dem 3. Juli 2011 ein Mikrochip Pflicht. Bei Tieren, die vorher gekennzeichnet wurden, wird auch die noch gut lesbare Tätowierung anerkannt. Außerdem sind ein EU-Heimtierausweis und eine Tollwut-Schutzimpfung vorgeschrieben. In Finnland, Großbritannien, Irland und Malta ist zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer vorgeschrieben. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass die Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten.

Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer ist darin der tierärztliche Nachweis über die gültige Tollwutimpfung enthalten. Für deutsche Haustiere bedeutet dies, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist. Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Für die Schweiz und Liechtenstein genügt jedoch der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und eingetragener Tollwutimpfung.

Bei Wiedereinreise aus Ländern mit EU-gleichgestelltem Tollwutstatus wie zum Beispiel Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Kroatien, Australien, USA und Kanada gelten die Bestimmungen wie innerhalb der EU.

Wer aus Ländern ohne gleichgestelltem Tollwutstatus wieder in die EU einreisen möchte, muss noch vor der Abreise in Deutschland einen Tollwut-Antikörpertest bei seinem Tier durchführen lassen. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Das gilt für Länder wie Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ägypten, Marokko oder Tunesien.

Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass in einigen Ländern zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang besteht.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal