Entschädigung für Sicherungsverwahrte
Straßburg (dpa/nd). Deutschland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zwei Straftätern in Sicherungsverwahrung 5000 bzw. 7000 Euro Schadensersatz zahlen. Die Sicherungsverwahrung war erst mehrere Jahre nach ihrer Verurteilung angeordnet worden, was gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Das Gericht bestätigte damit frühere Urteile.
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