Sonderregelung für Spaniens Banken

Der Notfall ist eingetreten - bis zu 100 Milliarden Euro sollen fließen

  • Ralf Streck, Madrid
  • Lesedauer: 3 Min.
Die spanische Regierung darf Bankenhilfen in Anspruch nehmen - obwohl sie die Bedingungen dafür eigentlich nicht erfüllt.

»Die Regierung erklärt ihre Absicht, auswärtige Finanzierung zu beantragen«, sagte der spanische Wirtschaftsminister Luis de Guindos auf einer Pressekonferenz am Samstag. Sie fand im Anschluss an eine Telefonkonferenz der 17 Finanzminister der Eurogruppe statt, auf der Spanien erneut zu diesem Schritt gedrängt worden war. Es sei hitzig diskutiert worden, berichten verschiedene Quellen. Zugeschaltet war auch die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde.

Spanien wollte eigentlich durchzusetzen, dass angeschlagene Banken oder der staatliche Bankenrettungsfonds (FROB) direkt auf einen der beiden Euro-Rettungsfonds zugreifen dürfen. Das ist aber weder für den temporären EFSF noch für den dauerhaften ESM vorgesehen, der im Juli starten soll. Schmackhaft wurde dem Land aber eine »kleine Lösung« gemacht: Anders als Griechenland, Irland und Portugal muss Spanien nicht komplett unter den Rettungsschirm schlüpfen. Zum Einsatz kommt erstmals eine Sonderregelung, die auf dem EU-Sondergipfel im Juli 2011 - bereits mit Blick auf das spanische Bankensystem - beschlossen wurde. Sie sieht im Notfall eine Rekapitalisierung von Banken durch europäische Hilfsdarlehen vor. Der Staat erhält das Geld und haftet für den Kredit; der FROB wird es nur verwalten und an abstürzende Banken weiterreichen.

Es sollen bis zu 100 Milliarden Euro werden - ein Betrag, der lediglich als »Anhaltspunkt« dient, wie der spanische Wirtschaftsminister sagte. Zunächst solle der Refinanzierungsbedarf spanischer Banken ermittelt werden. Damit sind die beiden Prüfungsgesellschaften Oliver Wyman (USA) und Roland Berger (Deutschland) befasst. Dies soll in zwei Wochen abgeschlossen sein. Erst danach wird formell der Antrag gestellt. Die Summe soll eine »Sicherheitsmarge« beinhalten, um Eventualitäten abzusichern.

Neue Sparvorgaben soll es zunächst nicht geben, da die konservative Regierung längst den vor allem von Berlin geforderten harten Sparkurs umsetzt. EU-Auflagen soll es nur für die Sanierung des Bankensystems geben. Der IWF wird in die Überwachung und Umstrukturierung einbezogen. Vor allem über seine Rolle im Rettungsplan wurde heftig gestritten.

Aus welchem Topf das Geld letztlich kommt, ist noch unklar. Das hängt davon ab, ob beim Antragsdatum der ESM schon arbeitsfähig ist. In einigen Ländern wie Deutschland oder Österreich steht die Ratifizierung noch aus.

Nach den Leitlinien für die Sonderregelung müsste ein Land eine solide Finanzpolitik nachweisen und die Verpflichtungen aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt einhalten. Das ist in Spanien nicht der Fall. Statt 2011, wie von Brüssel genehmigt, ein Defizit von sechs Prozent auszuweisen, wurde das Haushaltsdefizit in drei Schritten auf fast neun Prozent nach oben korrigiert. Die EU-Kommission erwartet, dass die eigentlich zulässige Obergrenze von drei Prozent auch 2013 und 2014 deutlich verfehlt werden wird. Der IWF hatte errechnet, dass Spanien den Euro-Stabilitätspakt frühestens 2018 wieder einhalten könne.

Um es Spanien einfacher zu machen, soll es trotzdem Hilfen für die Banken geben. Doch der Kompromiss lässt viele Fragen offen. Es ist kein Geheimnis, dass auch die Bilanzen in einigen hoch verschuldeten Regionen aufgehübscht sind. Das gilt besonders für Regionen, in denen Rajoys konservative Volkspartei (PP) seit langem regiert und die zum Teil seit drei Jahren schon keine Rechnungen mehr bezahlt haben. Erwartet wird, dass der Antrag zur Bankenrettung erst der Anfang ist.

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