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Länder weiter uneins über Steuerabkommen mit der Schweiz

Thema kommt nach der Sommerpause erneut auf die Agenda des Bundesrats

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: 3 Min.
Die SPD-geführten Länder sperren sich weiterhin gegen ein Steuerabkommen mit der Schweiz. Zugestimmt hat der Bundesrat der Organspende-Reform, der Rentenerhöhung sowie einem nationalen Waffenregister.

Der seit fast einem Jahr schwelende Konflikt um das Schwarzgeldabkommen mit der Schweiz konnte auch auf der gestrigen Sitzung des Bundesrats nicht beigelegt werden. Das Abkommen sieht vor, Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz künftig wie in Deutschland zu besteuern. Das soll laut Bundesfinanzministerium mehr als 10,5 Milliarden Schweizer Franken in die deutsche Kasse bringen. Der Bund rechnet offenbar damit, Schwarzgelder im Umfang von 50 Milliarden Franken der »Nachversteuerung« unterwerfen zu können.

Der Finanzausschuss der Länderkammer hält dies für »Spekulationen«, die »leicht ins Leere laufen« könnten. Die Kritik der Länder richtet sich vor allem gegen die vorgesehene »anonyme Nachversteuerung«. Das sei ein »weitreichender Verzicht« auf die Verfolgung von Straftaten nicht nur für Steuerhinterzieher, sondern auch für Bankmitarbeiter. Der brandenburgische Finanzminister Helmuth Markow (LINKE) sprach in diesem Zusammenhang von einer fatalen Botschaft für die ehrlichen Steuerzahler. Sie würden außerdem gegenüber den Steuerflüchtlingen benachteiligt, da die Nachversteuerung unter der deutschen Abgeltungsteuer liegt. Während man in Deutschland für Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungsteuer an den Fiscus abzuführen hat, kämen die Steuerflüchtlinge nach dem Schwarzgeldabkommen oftmals mit 21 Prozent davon. Die bremische Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) kritisierte, dass ausgerechnet den Banken der Vollzug des Abkommens anvertraut werde, die zuvor Geld mit Steuerhinterziehung verdient hätten. Die CDU-regierten Länder Hessen, Bayern, Niedersachsen und Sachsen begrüßten dagegen das Abkommen als »Beitrag zur Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit«.

So konnten sich die Länder nicht auf eine gemeinsame Stellungnahme einigen, da durch die Stimmenthaltung der großen Koalitionen keine absoluten Mehrheiten zustande kommen, die zur Beschlussfassung nötig sind. Ein Umstand, der auch dafür sorgte, dass eine Reihe von Bundesratsinitiativen der von den Oppositionsparteien regierten Länder durchfiel. Das betraf etwa die von Brandenburg mit eingebrachte Initiative gegen den Missbrauch der Leiharbeit. Für die Beschäftigung von Leiharbeitern sollte das Prinzip »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« gesetzlich verankert werden. LINKEN-Fraktionsvize Dietmar Bartsch verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass in den letzten Monaten im Bundesrat mehrfach »sozialpolitisch sinnvolle Initiativen« an den großen Koalitionen gescheitert sind. »Hätte die SPD alle seit 2009 bestehenden Chancen genutzt, um auf Landesebene Bündnisse jenseits der CDU einzugehen, gäbe es eine satte rot-rot-grüne Mehrheit in der Länderkammer.«

Passieren ließ der Bundesrat dagegen die Rentenerhöhung zum 1. Juli. Er stimmte auch der Reform der Organspende sowie der Einführung eines nationalen Waffenregisters zu. Damit werden künftig alle Bürger über 16 Jahre regelmäßig von ihrer Krankenkasse nach ihrer Bereitschaft zu Organspenden gefragt. Im nationalen Waffenregister sollen erstmals bundesweit alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen erfasst werden. Bislang sind diese Daten auf 600 örtliche Waffenbehörden verteilt.

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