»Was soll ich denn machen?«

EU-Bürger aus den südeuropäischen Krisenstaaten erhalten kein Hartz IV mehr

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 5 Min.
Weil er zu Hause keine Aussicht auf Arbeit hatte, kam Dimitrios aus Griechenland nach Berlin. Doch die Bundesregierung will den Zuzug arbeitsloser Südeuropäer verhindern und verwehrt nun auch dem jungen Griechen die ihm zustehenden Sozialleistungen. Das Vorgehen widerspricht europäischem Recht und dient einzig und allein der Abschreckung.

Dimitrios fiel aus allen Wolken. Quasi über Nacht hatte das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg dem jungen Griechen mitgeteilt, dass er ab dem 1. April 2012 vom Hartz-IV-Leistungsbezug »ausgeschlossen« sei. »Seit November des letzten Jahres habe ich Geld vom Jobcenter erhalten und dann kam dieser Brief, indem ich aufgefordert wurde, meine Regelleistungen zurückzuzahlen«, erzählt Dimitrios. Im vergangenen Jahr kam der 25-Jährige aus Athen, »weil es in Griechenland für junge Leute keine Zukunft gibt«. Die Jugendarbeitslosigkeit beträgt auf dem Peloponnes mehr als 50 Prozent. Wer seinen Job verliert, bekommt für maximal ein Jahr Arbeitslosengeld. Wer dann noch immer ohne Arbeit ist, kann nur hoffen, dass die Familie ihn unterstützt - so etwas wie Sozialhilfe gibt es nicht. Das belegen auch die amtlichen Statistiken: In dem krisengeschüttelten Land sind derzeit 1,1 Millionen Menschen ohne Arbeit. Nur jeder Dritte bekommt staatliche Leistungen. So sind 700 000 Griechen ohne eigenes Einkommen. Die Chance, einen Job zu ergattern, liegen bei Null.

Wer kann, verlässt Griechenland

»Alle die können, ziehen weg«, so Dimitrios. Dahin, wo es noch Arbeit gibt. »Von meinen Freunden lebt kaum noch einer Griechenland. Die meisten sind ausgewandert.« Auch Dimitrios kehrte seiner Heimat den Rücken und kam 2011 nach Berlin. Aber die deutsche Hauptstadt ist alles andere als ein Eldorado für Arbeitssuchende. Zwar fand er nach einiger Zeit einen Aushilfsjob, doch zum Leben reichte das Geld nicht. Dimitrios wurde daraufhin beim Jobcenter vorstellig und stockte sein Gehalt mit Hartz-IV-Leistungen auf. Kein Einzelfall. In Deutschland verdienen mehr als 1,4 Millionen Menschen so wenig, dass sie ihr Einkommen mit solchen Leistungen aufbessern müssen. In Berlin betrifft das mehr als sechs Prozent aller Arbeitnehmer. Unter ihnen sind 11 000 Menschen aus EU-Staaten, die bislang ein Anrecht auf diese Hartz-IV-Leistungen hatten.

Diesen Anspruch garantierte ihnen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA). In dem Vertragswerk aus dem Jahre 1953 ist unter anderem festgelegt, dass hier lebende Ausländer aus einem der Unterzeichnerstaaten den Deutschen sozialrechtlich gleichgestellt sind. Erst im Oktober 2010 hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass Hartz IV zu den Fürsorgeleistungen im Sinne des EFA zählt. Und so bekamen arbeitssuchende Spanier, Portugiesen und Griechen bislang Hartz IV, wenn sie es denn beantragten. Offenbar tat das aber kaum jemand. Jedenfalls blieb die Zahl der Anträge unterhalb der Wahrnehmungsschwelle.

Doch die anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise mit ihren gewaltigen Verwerfungen auf den Arbeitsmärkten Südeuropas hat die Situation grundlegend verändert. Aus Angst vor einer massiven »Einwanderung in die Sozialsysteme« erklärte die schwarz-gelbe Bundesregierung im Dezember 2011 ihren Vorbehalt gegen das Fürsorgeabkommen.

Jobcenter im Widerspruch zu EU-Recht

Das tat sie still und heimlich. Niemand nahm davon Notiz. »Doch das war nur der erste Schritt«, erläutert Michael Breitkopf von der Kreuzberger »Sozialberatung am Heinrichplatz«, die auch Dimitrios unterstützt. »Etwas später verschickte die Bundesagentur für Arbeit (BA) dann Geschäftsanweisungen an die Jobcenter, in denen stand, dass sie ab dem 23. Februar keine Hartz-IV-Leistungen mehr an Zuwanderer zahlen sollen, die aus einem der EFA-Staaten kommen«, erinnert sich Breitkopf. So wurde auch Dimitrios mit Verweis auf den EFA-Vorbehalt mittgeteilt, dass er nun keinen Anspruch mehr auf Geld vom Jobcenter habe. Aber offenbar fehlte den Schreiben eine verbindliche Rechtsgrundlage. »Die Jobcenter wissen nicht, wie sie die Anweisung umsetzen sollen und sind teilweise auch unwillig, das zu tun«, hat Breitkopf beobachtet. Er kramt in den Schubladen seines kleinen Kreuzberger Büros und sucht einige der an seine Klienten verschickten Bescheide heraus.

Schon ein kurzer Blick auf die Briefe weckt das Misstrauen. Anstatt gleichlautender Formschreiben mit Hinweisen auf gesetzliche Grundlagen fällt jede der Begründungen vom Amt anders aus. Mal ist der Text sehr kurz, mal geht er über zwei Seiten. Das macht es für die Sozialberater unmöglich, ein standardisiertes Verfahren zu entwickeln. »Wir müssen jeden Fall einzeln durchsehen und dann entsprechende Widersprüche schreiben«, erzählt Breitkopf, während er sich eine Zigarette dreht.

Auf welch wackeligen juristischen Füßen die Bescheide ruhen, zeigt der Fakt, dass bislang kein von der Sozialberatung eingebrachter Widerspruch erfolglos war. »Wir haben jeden Fall gewonnen«, sagt Breitkopf und lächelt. »Unsere Erfolgsquote beträgt 100 Prozent, weil die Bescheide schlicht und ergreifend rechtswidrig sind.«

Schwer zu glauben, dass man das bei der Bundesagentur für Arbeit nicht weiß. Es ist offensichtlich, warum BA und Jobcenter an der Praxis festhalten: Man will junge Leute aus Südeuropa entmutigen, in die Bundesrepublik zu kommen. Dafür ist den Verantwortlichen jedes Mittel recht. Zur Not setzt man sich dann eben über Rechtsnormen und europäische Verträge hinweg. So widerspricht die Praxis der Jobcenter in eklatanter Weise der EU-Verordnung 883/2004, die allen Unionsbürgern eine »Gleichbehandlung bei den Leistungen der Sozialen Sicherheit« garantiert. Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags meint, dass der Vorbehalt gegen das EFA in dieser Art und Weise nicht »wirksam« ist.

Das Landessozialgericht Berlin gewährte im Mai einer Spanierin »einstweiligen Rechtsschutz« vor einer Kündigung der Hartz-IV-Leistungen. Ähnlich wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags urteilten die Berliner Richter, dass der Vorbehalt die Betroffenen nicht wirksam von den Leistungen ausschließe. Das Berliner Sozialgericht ist gar der Meinung, dass für die »Wirksamkeit dieses Vorbehaltes jedoch ein bundesdeutsches Parlamentsgesetz erforderlich« sei. Aber ein entsprechendes Gesetz ist im Bundestag nie verabschiedet worden.

Viele Akademiker und junge Kreative

Doch trotz der Rechtslage halten die Jobcenter an ihrem Vorgehen fest. Müssen sie auch, schließlich gibt es da die Geschäftsanweisung der BA. Die Drohkulisse wirkt. Auch wenn die Erfolgsquote der Kreuzberger Sozialberatung 100 Prozent beträgt: Nicht alle der hier lebenden EU-Bürger wissen von diesen kostenlosen Hilfsangeboten. Wer heute in die Bundesrepublik einreist und einen Antrag auf Grundsicherung stellt, hat ohne professionellen Beistand keine Chance.

»Es geht letztendlich nur darum, einen Abschreckungsschirm gegen die jungen Südeuropäer aufzuspannen«, erregt sich Breitkopf. Dabei seien seine Klienten vor allem gut ausgebildete Akademiker und junge Kreative. Kaum einer von ihnen beziehe ausschließlich Hartz-IV-Leistungen. »Die arbeiten fast alle und sind Aufstocker«, so Breitkopf. Der Fachkräftemangel, den die deutsche Wirtschaft beklagt, hat sich offenbar noch nicht in einer Willkommenskultur niedergeschlagen. Auch Dimitrios ist verunsichert: »Irgendwie habe ich das Gefühl, den Deutschen auf der Tasche zu liegen. Aber was soll ich machen: In Griechenland gibt es keine Arbeit, und hier wird sie schlecht bezahlt.«

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