Zur Licht- und Warnwestenpflicht

Verkehrsrecht

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Anders als in Deutschland gilt die Lichtpflicht am Tag in 20 europäischen Ländern. In Italien müssen Autofahrer auf allen Autobahnen und außerorts mit Licht fahren, sonst droht ein Bußgeld von 39 Euro. In Norwegen sind es sogar rund 190 Euro. »Licht an« heißt es neben Norwegen auch in Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Litauen, Lettland, Mazedonien, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, der Slowakei, Ungarn und Tschechien. In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es keine Lichtpflicht, aber die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren.

Neben der Lichtpflicht müssen Autofahrer im europäischen Ausland auch auf die Warnwestenpflicht achten. In einigen Ländern ist die Weste immer mitzuführen, in anderen reicht es, wenn sie im Pannenfall getragen wird. Die Pflicht, eine reflektierende Weste im Auto zu haben und sie beim Unfall oder einer Panne zu tragen, gilt in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn. Die Strafen für Zuwiderhandlung können in den einzelnen Ländern ziemlich hoch sein. In Portugal beträgt das Bußgeld zwischen 120 und 600 Euro.

In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben.

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