Asylgesetz in der Kritik

FDP macht sich für Rechte von Flüchtlingen stark

Durch ein kürzlich gefälltes Urteil des Verfassungsgerichts muss das Asylbewerberleistungsgesetz überarbeitet werden. Die FDP macht einen Verbesserungsvorschlag, der der Union nicht sonderlich passt.

In der Regierungskoalition wird über Flüchtlingsrechte gestritten. In der Auseinandersetzung machen sich liberale Politiker dafür stark, das Sachleistungsprinzip im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abzuschaffen. Hartfrid Wolff, Innenpolitiker der FDP-Fraktion im Bundestag, nennt gegenüber »nd« Gründe: »Zum einen verhindert das Prinzip ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen. Zum anderen sind Geldleistungen für die Behörden einfacher und unbürokratischer zu handhaben.« Nach Wolffs Ansicht werde durch seine Forderung kein neuer Streit mit dem Koalitionspartner vom Zaun gebrochen. Im Gegenteil. Bereits im schwarz-gelben Koalitionsvertrag stehe, dass das Sachleistungsprinzip neu bewertet werden müsse, so der FDP-Mann im Gespräch mit dieser Zeitung.

Zur Abschaffung der Sachleistungen ist kein offizielles Statement der FDP-Führung bekannt. Aus Parteikreisen verlautete gestern, dass Hartfrid Wolff nicht alleine dasteht und mindestens ein Fachpolitiker sich seiner Forderung anschließt.

Keine »Anreize« für Asylbewerber

Das passt der Union gar nicht. Sie tut ihr Möglichstes, dass so wenig Flüchtlinge wie möglich nach Deutschland kommen können. »Wichtig ist, dass wir dem Asylmissbrauch bei ohnehin steigenden Asylzahlen keinen Vorschub leisten«, sagte ihr innenpolitischer Sprecher im Bundestag, Hans-Peter Uhl (CSU). Jede Vergünstigung schaffe einen neuen Anreiz, in der Bundesrepublik Asyl zu begehren, so der Konservative. Uhls Wortwahl und Tonfall lösten Entsetzen aus, kommentierte der Bundesgeschäftsführer der LINKEN, Matthias Höhn. »Diese Rhetorik ist widerlich.«

Das AsylbLG regelt Höhe und Art der Leistungen, die Asylbewerbern, Geduldeten und zur Ausreise verpflichteten Ausländern zur Verfügung gestellt werden. Dort heißt es unter anderem in Paragraf 3: »Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts wird durch Sachleistungen gedeckt.« So werden zum Beispiel Gutscheine für Kleidung und Essenspakete an Schutzsuchende verteilt, und Haushaltsgüter »können leihweise zur Verfügung gestellt werden«, heißt es in dem Gesetz weiter. Zusätzlich erhalten Leistungsberechtigte Geldzahlungen, die je nach Alter des Flüchtlings in der Höhe variieren können.

Im Ermessen der einzelnen Bundesländer

Ob vorrangig Sachleistungen erbracht werden oder Geld gezahlt wird, liegt weitgehend im Ermessen der Bundesländer. Ein Land, das sowohl auf Sammelunterkünfte für Flüchtlinge als auch auf Sachleistungen setzt, ist Bayern. Das bestätigte Bernd Mesovic von Pro Asyl auf Nachfrage von »nd«.

Viele Schutzsuchende empfinden diese Praxis als diskriminierend. Sie beklagen nicht nur die schlechte Qualität der Essenpakete, sondern auch, dass ihnen selbstständige Entscheidung vorenthalten werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor kurzem das AsylbLG beanstandet. Laut seinem Urteil verstoße es gegen das Grundgesetz, weil die Leistungen unterhalb des Existenzminimums liegen. Das sieht Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) offenbar nicht so. Er schlug in die gleich Kerbe wie Parteifreund Uhl. Die Differenz zwischen dem Hartz-IV-Regelsatz und den Asylbewerberleistungen hält er »nach wie vor für richtig«. Eine Erhöhung zöge noch mehr »Wirtschaftsflüchtlinge« an, meint Friedrich. Aus diesem Grund, da scheint sich der Minister sicher zu sein, werden die Sätze so berechnet, dass der Abstand gewahrt bleibe.

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