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Befangenheitsanträge im Euro-Verfahren

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (AFP/nd). Das Bundesverfassungsgericht wird im Verfahren um das Euro-Rettungspaket ungeachtet von Befangenheitsanträgen gegen einen beteiligten Richter sein Urteil verkünden. Der Termin am 12. September stehe, sagte gestern ein Gerichtssprecher. Es liegen demnach zwei Befangenheitsanträge gegen den Verfassungsrichter Peter Huber vor. Ein Antrag gegen Huber wird von einer Privatklägerin mit Hubers früherer Tätigkeit für den Verein »Mehr Demokratie« begründet, berichtet »Die Welt«. Der Verein gehört zu den Klägern in Karlsruhe. Der Sprecher des Verfassungsgerichts bestätigte diesen und einen weiteren Befangenheitsantrag. Zu den Begründungen für die Anträge machte er keine Angaben.

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