Gegenseitige Vermietung ohne Vorteile

Steuerliche Abschreibung

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Kaufen zwei nahe Angehörige je eine Eigentumswohnung in der Absicht, die Wohnung des jeweils Anderen zu mieten, um daraus steuerliche Vorteile zu ziehen, stellt dies einen Missbrauch der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Vermietung dar.

Das Finanzgerichts (FG) Köln hat in einem Urteil vom 22. September 2011 (Az. 6K 2057/08) die gewählte Gestaltung abgelehnt, da keine wirtschaftlichen oder andere nicht steuerlichen Gründe vorlagen. Die Kläger hatten die Absicht, die eigenen Wohnungen dem jeweils Anderen zu vermieten, um dadurch Werbungskosten steuermindernd berücksichtigen zu lassen, was bei Nutzung der eigenen Wohnung nicht möglich gewesen wäre.

Diese Gestaltung stellt nach der Abgabenordnung, die auch als »Grundgesetz des Steuerrechts« bezeichnet wird, einen Missbrauch dar, so dass sie unberücksichtigt bleibt. Die Kläger haben Revision erhoben, die beim Bundesfinanzhof (BFH) in München (Az. IX R 18/12) anhängig ist.

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