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Lähmende Ignoranz

Niedersachsens CDU und FDP verhindern die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.
Im Laufe der gesellschaftlichen Entwicklung seien junge Menschen mittlerweile früher eigenständig, urteilsfähig und verantwortungsbewusst, begründete Niedersachsens LINKE ihren Antrag zur Senkung des Wahlalters. Die schwarz-gelbe Mehrheit im Landtag lehnte den Vorstoß ab.

Bei der Niedersachsenwahl im Januar 2013 dürfen weiterhin nur Volljährige über die Zusammensetzung des neuen Parlaments abstimmen. Ein Antrag der LINKEN, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, ist am Mittwoch an der CDU/FDP-Mehrheit im Landtag gescheitert.

Im Laufe der gesellschaftlichen Entwicklung seien junge Menschen mittlerweile früher eigenständig, urteilsfähig und verantwortungsbewusst, begründete Fraktionschef Hans-Henning Adler den Antrag der LINKEN. Das Papier war bereits im Frühjahr kurz diskutiert und dann in den Rechtsausschuss verwiesen worden. Dort aber, so berichteten Abgeordnete der Opposition, sei die Sache von CDU und FDP nicht ernsthaft behandelt worden, sondern in einer ignoranten Art und Weise, die »nahe an Arbeitsverweigerung« gelegen habe.

Aus gutem Grund sei das Wahlalter für die Kommunalwahlen in Niedersachsen bereits auf 16 Jahre gesenkt worden, erinnerte Adler. Für Landesparlamente ist dies bislang erst in Brandenburg und in Bremen geschehen. In der Hansestadt seien die 16- bis 22-Jährigen die einzige Altersgruppe, so der LINKE-Politiker, deren Wahlbeteiligung gegen den Trend gestiegen ist. Das sei als Erfolg zu werten.

Das Asylrecht, erklärte Adler, schreibe durchaus schon 16-Jährigen eine eigene politische Meinung zu; aus diesem Grund würden die betroffenen Jugendlichen persönlich danach befragt, aus welchen Gründen sie Asyl begehren. Ebenso müsse auch das Wahlrecht jungen Menschen ab 16 Jahren politische Urteilsfähigkeit zubilligen. Zu begrüßen wäre dies auch mit Blick auf das niedersächsische Volksabstimmungsgesetz, das sich am Wahlrecht orientiert. Sofern das Wahlalter gesenkt wird, dürften auch schon 16-Jährige bei Volksbegehren mitwirken. »Und das wäre gut so«, bekräftigte Adler.

»Die Teilhabe junger Menschen am politischen Leben ist effizient für die Gesellschaft«, plädierte auch der SPD-Abgeordnete Grant Hendrik Tonne für die Gesetzesänderung. Sie könne mit dazu beitragen, bei jungen Menschen Politikverdrossenheit abzubauen und das Interesse für Politik und damit für die Demokratie zu stärken. Tonne ließ durchblicken, dass das Thema wohl auch den künftigen Landtag beschäftigen werde, dann »ohne die lähmende Ignoranz von CDU und FDP«. Solche Wahlkampfsplitter gab es immer wieder mal im Verlauf der Landtagssitzung - der Urnengang am 20. Januar 2013 rückt in Sichtweite.

Dass die 16- und 17-Jährigen dann noch keinen Stimmzettel einwerfen können, bedauern auch die Grünen. Sie möchte das Wahlrecht schon 14-Jährigen zubilligen. »Aber wir tragen den Antrag der LINKEN gern mit«, sagte der Rechtsexperte der Fraktion, Helge Limburg: Das Wahlalter 16 erweitere vielen Jugendlichen die Möglichkeiten, politisch aktiv zu sein.

Wie es die CDU vor Jahrzehnten zur Adenauer-Zeit gern tat, so warnte jetzt auch ihr Abgeordneter Thomas Adasch vor »Experimenten« und beharrte darauf: Das Wahlalter möge dem Volljährigkeitsalter entsprechen. Das Gleiche wünschte sich Roland Zielke (FDP). Der Staat habe das derzeitige Mündigkeitsalter festgesetzt, und das aus guten Gründen. Immerhin müsse jemand, »wenn er im Laden Alkohol kaufen will, auch mindestens 18 Jahre alt sein«. Gelächter im Saal.

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