Mehr Arbeitslosengeld mit Klasse IV

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Viele berufstätige Ehepaare verlieren demnächst eine Menge Geld, weil sie die falsche Steuerklasse auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen haben. Was in guten Wirtschaftszeiten mit sicheren Arbeitsplätzen richtig war, ist in der derzeit schlechten Konjunkturlage mit hoher Arbeitslosigkeit oft falsch: Wessen Job in Gefahr ist, sollte schnell handeln und die richtige Steuerklasse auf der neuen Lohnsteuerkarte für das Jahr 2003 wählen. Denn zahlreiche Sozialleistungen orientieren sich am zuletzt verdienten Nettolohn. Und der fällt bei der häufig von weniger verdienenden Ehefrauen gewählten Steuerklasse V besonders niedrig aus. Werden diese Frauen dann arbeitslos, erkranken oder bekommen Kinder, erhalten sie automatisch weniger Arbeitslosengeld sowie ein geringeres Kranken- und Mutterschaftsgeld als in Klasse IV. Der Nachteil kann mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen: Schon bei einem Bruttomonatslohn von 2000 Euro erhält der Betroffene über 2600 Euro weniger Arbeitslosengeld pro Jahr und über 1000 Euro weniger Mutterschaftsgeld in 14 Wochen (Rechenbeispiele am Ende des Artikels). Auch das Übergangsgeld für Arbeitslose, die sich selbstständig machen, und das Verletztengeld fallen bei Steuerklasse V niedriger aus. Berufstätige Ehepaare, bei denen der Ehemann mehr verdient als die Ehefrau, entscheiden sich im Regelfall für die Steuerklassenkombination III (Mann) und V (Frau). Denn so sichert sich der Meistverdiener ein höheres Nettoentgelt, weil der Arbeitgeber beim monatlichen Steuerabzug sämtliche Steuerfreibeträge berücksichtigt. Dafür ist der Steuerabzug bei der mitverdienenden Ehefrau umso höher. Steuerlich ist das durchaus richtig: Mit der Kombination III/V entrichten unterschiedlich hoch verdienende Ehepaare nicht zu viele Euro Steuervorschüsse ans Finanzamt. Steuerberater empfehlen die Kombination III/V nach der 60/40-Regel: Verdient der eine mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens, dann ist III/V richtig. Andernfalls die Kombination IV/IV. Bei der Steuerklassenkombination IV/IV werden beide Ehepartner steuerlich wie Ledige behandelt. Sie zahlen zunächst monatlich zu viele Steuern, vor allem wenn die Entlohnung der beiden recht unterschiedlich ist. Zwar erhält das Ehepaar bei der Einkommenssteuererklärung die zu viel bezahlten Steuern wieder zurück - doch die Ehepaare geben dem Fiskus einen unverzinsten Kredit. Trotzdem sollten Ehepartner, bei denen derjenige in der Steuerklasse V von Arbeitslosigkeit bedroht ist, sich die Kombination IV/IV aussuchen - um sich höhere Leistungen des Arbeitsamtes zu sichern. Dabei ist es besonders günstig, sich sofort zu Jahresbeginn die neue Steuerklasse eintragen zu lassen. Denn danach berechnet das Arbeitsamt in der Regel das Arbeitslosengeld. Auch hier ein Beispiel: Wird ein Ehepartner (mit mindestens einem Kind) mit einem Bruttolohn von 2000 Euro monatlich im Jahr arbeitslos, dann erhält er an Arbeitslosengeld in der Steuerklasse V nur 620,62 Euro pro Monat, also 7447,44 Euro pro Jahr. In der Steuerklasse IV aber gibt es vom Arbeitsamt pro Monat immerhin 843,57 Euro - im Jahr sind das also 10122,84 Euro. Aber auch für kinderlose Ehepaare zahlt sich der Steuerklassenwechsel im Fall des Jobverlustes aus. Bei 2000 Euro erhält man in Steuerklasse V nur 555,71 Euro, pro Jahr sind das 6668,48 Euro. In Steuerklasse IV bekommt der Arbeitslose 755,60 im Monat, pro Jahr also 9067,24 Euro. Auch sollten alle Ehepaare, die bald Eltern werden wollen, unbedingt auf ihrer Lohnsteuerkarte die Steuerklassen IV/IV eintragen lassen - mindestens drei Monate vor der Geburt des Kindes. Denn diese Zeit wird zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes herangezogen. Verdient die künftige Mutter 2000 Euro brutto, erhält sie in Steuerklasse III über mindestens 14 Wochen gesetzliche Mutterschutzfrist ein Mutterschutzgeld von insgesamt 4895,38 Euro (Krankenkasse und Arbeitgeber gemeinsam), in Steuerklasse IV noch 4045,58 Euro und in der Steuerklasse V nur 2958,90 Euro. Fazit: Die richtige Wahl der Steuerklasse ist also höchst ertragreich.
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