Reinigung der Glasflächen außen an der Fassade

  • Lesedauer: 2 Min.
Seit Januar 2000 wohnen wir in einem Zweifamilienhaus. Zur Wohnung gehört ein Wintergarten. Dieser ist konstruktiv so gestaltet, dass seine äußeren Glasflächen von uns nicht gereinigt werden können. Wir müssen zweimal im Jahr einen Gebäudereiniger bestellen, der das professionell erledigen kann. Die Glasflächen werden vor allem durch drei Bäume, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, verschmutzt. Bisher haben wir immer die Kosten tragen müssen, ist das nicht Sache des Vermieters?

Leopold H., Strausberg

Offenbar enthält der Mietvertrag keine Regelung für die Reinigung der Außenflächen. Dies sollte nie vergessen werden, wenn man eine Wohnung mit Wintergarten mieten will. Die Reinigung von außen liegenden Glasflächen ist aufwendig und teuer. Normalerweise ist der Mieter verpflichtet, seine Wintergarten-Glasflächen innen und auch außen nach Bedarf zu reinigen, denn der Wintergarten gehört ja zum Mietverhältnis.
Darauf kann sich der Vermieter berufen und auch auch darauf, dass die Mieter bereits seit zwei Jahren die Reinigungen beauftragt und bezahlt haben. Damit sei die eventuelle Vertragslücke, durch die vom Mieter bisher anerkannte Praxis, geschlossen worden.
Es könnte jetzt nur versucht werden, mit dem Vermieter zu verhandeln und einen Kompromiss zu erzielen, zumal die größte Verschmutzung von den Bäumen direkt am Haus ausgeht, die ja nicht dem Mieter gehören. H.K.

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