- Ratgeber
- Wintergarten
Reinigung der Glasflächen außen an der Fassade
Leopold H., Strausberg
Offenbar enthält der Mietvertrag keine Regelung für die Reinigung der Außenflächen. Dies sollte nie vergessen werden, wenn man eine Wohnung mit Wintergarten mieten will. Die Reinigung von außen liegenden Glasflächen ist aufwendig und teuer. Normalerweise ist der Mieter verpflichtet, seine Wintergarten-Glasflächen innen und auch außen nach Bedarf zu reinigen, denn der Wintergarten gehört ja zum Mietverhältnis.
Darauf kann sich der Vermieter berufen und auch auch darauf, dass die Mieter bereits seit zwei Jahren die Reinigungen beauftragt und bezahlt haben. Damit sei die eventuelle Vertragslücke, durch die vom Mieter bisher anerkannte Praxis, geschlossen worden.
Es könnte jetzt nur versucht werden, mit dem Vermieter zu verhandeln und einen Kompromiss zu erzielen, zumal die größte Verschmutzung von den Bäumen direkt am Haus ausgeht, die ja nicht dem Mieter gehören. H.K.
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