Krank am ersten Arbeitstag
Wer am ersten Arbeitstag schon krank ist und deshalb gar nicht erst erscheint, hat keinen Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung. Entscheidend für die Sozialversicherungspflicht und damit das Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse seien nämlich nicht die Regelungen im Arbeitsvertrag, sondern der tatsächliche Arbeitsbeginn, hat das Kasseler Bundessozialgericht entschieden.
Geklagt hatte eine Frau, die sich während ihres Erziehungsurlaubes mit der Familie versichert hatte. Mit der Rückkehr in ihren
Job wollte sie auch wieder in ihre eigene Krankenversicherung zurück. Einen Tag vor Arbeitsbeginn wurde sie aber krank. Da sie nicht tatsächlich gearbeitet habe, habe sie auch nicht wieder Mitglied ihrer alten Krankenkasse werden können. Deshalb könne sie von „ihrer“ Kasse kein Krankengeld beanspruchen, entschied das Gericht. Von der Familienkasse, in der sie mitversichert war, bekomme sie ohnehin kein Krankengeld. Die Orientierung am tatsächlichen Arbeitsbeginn schütze fast immer den Arbeitnehmer, sagte ein Richter des Senates. So sei das Eintreten der Krankenversicherung auch dann garantiert, wenn der Arbeitsvertrag fehlerhaft sei oder es - bei Schwarzarbeitern - gar keinen Arbeitsvertrag gebe. Hier habe sich der Grundsatz allerdings gegen die Arbeitnehmerin gewandt. (Az.: 1 RK 28/94)
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.