Verfahren für Hissen der DDR-Fahne
Kopenhagen (dpa/ND). Ein Deutscher muß sich auf der dänischen Ostseeinsel Bornholm vor Gericht verantworten, weil er die Fahne der ehemaligen DDR gehißt hat. Laut Staatsanwaltschaft vom Montag läuft ein Verfahren gegen den 36jährigen, weil er am 1. Mai 1995 vor seinem Haus die Fahne mit Hammer und Zirkel aufgezogen hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 1500 Kronen (375 Mark). Das Urteil wird am Donnerstag verkündet. In Dänemark ist das öffentliche Hissen fremder Staatsfahnen seit 1915 gesetzlich verboten.
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.