Verfahren für Hissen der DDR-Fahne
Kopenhagen (dpa/ND). Ein Deutscher muß sich auf der dänischen Ostseeinsel Bornholm vor Gericht verantworten, weil er die Fahne der ehemaligen DDR gehißt hat. Laut Staatsanwaltschaft vom Montag läuft ein Verfahren gegen den 36jährigen, weil er am 1. Mai 1995 vor seinem Haus die Fahne mit Hammer und Zirkel aufgezogen hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 1500 Kronen (375 Mark). Das Urteil wird am Donnerstag verkündet. In Dänemark ist das öffentliche Hissen fremder Staatsfahnen seit 1915 gesetzlich verboten.
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.