Den „Schwarzen Mann“ gebannt
Schuldeneintreibung darf nicht Persönlichkeitsrecht negieren
Die „Schwarzen Schatten versprachen eine fast hundertprozentige Erfolgsquote. Insbesondere bei Einsätzen in Einfamilienwohngebieten oder vor Einzelhandelsgeschäften in Fußgängerzonen würden Schuldner, so hieß es in einer Werbung, regelmäßig zahlen, wenn ihnen die Männer mit der schwarzen Melone, schwarzem Anzug, schwarzer Fliege und schwarzem Stockschirm auf den Fersen sind. Das Kalkül: Die Angst vor dem schwarzen Mann würde die zahlungsunwilligen' Kunden mürbe machen. „Sind die Schulden nicht mehr groß, bist Du auch Deinen Schatten los“, lautete das Motto einer Inkasso-Firma in Oldenburg.
Das Landgericht Leipzig untersagte nun einem Unterneh-
men in Sachsen, weiterhin nach dieser ungewöhnlichen Methode Schulden einzutreiben. Die Richter entschieden in dem jetzt in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ veröffentlichten Urteil: „Die Tätigkeit des .Schwarzen Schattens' greift in rechtswidriger Weise in das geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Schuldners ein und verstößt zugleich gegen die guten Sitten des Wettbewerbs.“
In dem Fall hatte die Firma angeboten, daß die „Schwarzen Schatten“ jeweils den Schuldner „in angemessenem Abstand“ begleiten, sich vor seiner Privatadresse oder seinem Geschäft aufhalten. „Ein auffällig beschrifteter Pkw wird, wenn möglich, in unmit-
telbarer Nähe geparkt.“ Der „Schwarze 1 Schatten“ rede nicht. Spreche ihn der Schuldner an, erhalte dieser eine Karte mit einer Telefonnummer. Erst beim Anruf werde ihm mitgeteilt, um was es gehe.
Der Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen, Carsten Ohle, meinte nach diesem Richterspruch, daß für die „Schwarzen Schatten“ der „Zug nun abgefahren ist“ Ohnehin habe er den Eindruck, daß es in letzter Zeit eher still um diese auch seiner Meinung nach unseriöse und rechtswidrige Inkasso-Methode geworden ist. In der Vergangen* heit habe es aber auch „Schwarze Ladys“ und „rosarote Hoppelhasen“ nach dem gleichen Strickmuster gegeben. dpa/ND
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