Ehemaliger Treuhänder unter Verdacht der Untreue
PDS fordert Suspendierung des Chefs der mecklenburg-vorpommerschen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung
Von CLAUDIA SCHREYER, Schwerin
Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) hat gegen den ehemaligen Leiter der Treuhandniederlassung in Rostock, Karl Utz, Anzeige wegen des Verdachts der Untreue erstattet. Wegen „möglicher Unstimmigkeiten im Privatisierungsvorgang der Rostock Elektronik GmbH hat die BvS diesen Sachverhalt der Rostocker Staatsanwaltschaft zur Prüfung übergeben“, sagte BvS-Sprecherin Marlene Schwarz.
Karl Utz ist seit drei Jahren Geschäftsführer der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (GfW) in Schwerin. An der GfW sind 11 Institutionen beteiligt, 58 Prozent der Anteile gehören dem* Land, für die Ge->
Seilschaft sind im Haushalt 1996 fünf Millionen Mark eingestellt. Wie eine GfW-Sprecherin mitteilte, will sich Utz heute in einem „kleinen Statement“ zu den Vorwürfen äußern.
Utz habe es 1991 unterlassen, der Treuhand mitzuteilen, daß er mit 150 Vorzugsaktien an der Käuferfirma, der Hamburger Dr. Neuhaus Computer KG & AG, beteiligt war, sagte der Rostocker Staatsanwalt Frank Schmitt gegenüber ND. Damals habe es aber eine Treuhandrichtlinie gegeben, die untersagte, daß Personen, die finanziell an Käuferunternehmen beteiligt sind, Privatisierungen abwickeln. „Eine andere Käuferfirma hätte gefunden werden, oder ein andere Niederlassung damit beauftragt'werden müssen.“ Dieses
Verhalten von Utz legt den Verdacht nahe, daß der gesamte Vorgang untersucht werden muß, sagte Schmitt.
Das Rostocker Elektronikunternehmen soll trotz einer Kapitalausstattung der Käuferfirma von 15 Millionen Mark für eine Mark über den Tisch gegangen sein, Utz so einen Schaden von mindestens zehn Millionen Mark verursacht haben. Zu den Zahlen wollte sich Staatsanwalt Schmitt nicht äußern, es würden sämtliche strafrechtlich relevanten finanziellen Transaktionen geprüft. Darunter auch die Frage, ob die Grundstücke, die von der Elektronikfirma genutzt wurden, bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt wurden, oder ob sie quasi gleich mit verschenkt wurden.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der PDS-Landtagsfraktionj Helmut Holter, forderte unterdessen die Suspendierung des GfW-Geschäftsführers. „Die gegen Utz erhobenen Vorwürfe wegen Korruption in seiner ehemaligen Funktion als Chef der Treuhand in Rostock sind meiner Meinung nach schwerwiegend, so daß eine Suspendierung bis zur Klärung der Sachverhalte unbedingt notwendig ist, um Schaden von der Wirtschaftsfördergesellschaft abzuwenden“, erklärte Holter. Es könne nicht sein, daß durch Machenschaften des Herrn Utz die Gesellschaft in einen schlechten Ruf gerät.
Die gegen Utz laufende Strafanzeige sei der Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung nicht zuträglich, meinte auch der Sprecher im Wirtschaftsministerium, Detlef Lindemann. Solange der Verdacht jedoch noch nicht bestätigt ist, sei eine Suspendierung nicht möglich. Heute wird Utz auf einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung der Wirtschaftsfördergesellschaft Gelegenheit haben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, erst danach könne über eine mögliche Beurlaubung entschieden werden, sagte Lindemann.
Bei erwiesener Untreue reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug, im Fall besonderer Schwere droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren.
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