Verdunklung durch Balkon

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An der Wohnung im zweiten Geschoss ließ der Vermieter einen großen Balkon anbauen. Die Folge davon war, dass die Mieter darunter vom Tag der Fertigstellung an nun im Schatten lebten. Der sieben Meter lange und eineinhalb Meter vorragende Balkon verdunkelt drei Räume ihrer Wohnung erheblich. Die Mieter kürzten deshalb die Miete um 20 Prozent. Damit war der Vermieter aber nicht einverstanden, er klagte gegen den Mieter auf Unwirksamkeit der Minderung. Aber der Richter gab, nach Auskunft des Infodienstes Recht & Steuern der LBS, dem Mieter Recht. Nur die Höhe der Minderung sei zu hoch. Zehn Prozent seien auch angemessen, das machte in diesem Fall immerhin rund 45 Euro weniger Miete aus. Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek, Az. 716 A C 265/01 Schloss verklebt Um den Mieter zu ärgern, verklebte ihm jemand das Türschloss. Er wandte sich an den Vermieter, der unternahm jedoch nichts. Daraufhin rief der Mieter einen Schlüsseldienst und schickte dem Vermieter die Rechnung. Der lehnte ab, dagegen klagte der Mieter. Wenn ein Wohnungsmangel auftritt und der Verursacher nicht zu ermitteln sei, müsse der Vermieter dafür einstehen, so der Richter, nach LBS-Informationen. Urteil des Landgerichts Siegburg, Az. 9 C 146/02

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