Ins Krankenhaus nicht ohne Mama

Techniker Krankenkasse mit neuen Regeln

  • Lesedauer: 1 Min.
Nicht selten bestehen zwischen den Krankenkassen und den Patienten Unklarheiten darüber, in welchen Fällen ein Angehöriger zusammen mit einem Kind im Krankenhaus aufgenommen werden darf. Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und die Techniker Krankenkasse haben dafür jetzt Regelungen vorgeschlagen.
Nicht ohne meine Mama! So wünschen es sich viele Kinder, wenn ein Krankenhausaufenthalt sein muss. Doch in welchen Fällen zahlt die Krankenkasse den Aufenthalt einer Begleitperson? Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) und die Techniker Krankenkasse (TK) haben sich auf Eckpunkte geeinigt. Bei Kindern bis zu acht Jahren (also bis zum 9. Geburtstag) werden Mutter und Kind automatisch gemeinsam aufgenommen, ohne dass sie zusätzliche bürokratische Hürden meistern müssen. Bei älteren Kindern und Jugendlichen gilt das gleiche Verfahren, wenn sie beispielsweise lebensbedrohlich erkrankt sind, wenn körperliche oder geistige Behinderungen vorliegen oder wenn sie als Notfall eingewiesen werden. Auch in Fällen von großen Trennungsängsten, wenn es sich um Kinder mit Verständigungsproblemen handelt oder eine Sterbebegleitung geht, übernimmt die Techniker Krankenkasse im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unbürokratisch die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson. Eine gesonderte Antragstellung der Klinik ist nicht notwendig. Die Zusage zur Kostenübernahme erfolgt kurzfristig. Basis der gemeinsamen Erklärung ist eine seit Jahresbeginn gültige Änderung der Krankenhausfinanzierung. Danach erhalten die Kliniken 45Euro pro Tag für die zusätzliche Unterbringung einer Begleitperson.

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