Das vergessene Bündel

Kommentar von Silvia Ottow

  • Lesedauer: 2 Min.

Sicher kann ein Gesetz keine Infektionswelle wie die Erkrankungen Tausender Schulkinder verhindern. Es könnte aber Ausbreitung und Folgen eindämmen, wenn man solche Zwischenfälle ernst nähme. Wie peinlich ist es denn, dass erst auf Strukturen geschaut wird, wenn irgend etwas passiert ist? Dann werden »umfangreiche Maßnahmebündel geschnürt«, wie es in ministeriellen Mitteilungen gern heißt, die in der Regel auf dem Weg durch die Instanzen in irgendeiner Ecke liegenbleiben.

Dafür gibt es ein Reihe von Beispielen, die einem Angst machen können. Gammelfleisch, Dioxin im Ei, gesundheitsschädigende Tees für Kleinkinder, Tote durch Ehec. Vor allem der letzte Fall aus dem Frühsommer 2011, der immerhin 53 Todesopfer forderte, gibt einem zu denken. Abgesehen davon, dass es noch immer keine zweifelsfreien Belege dafür gibt, dass Erreger im Bockshornkleesamen die tödlichen Erkrankungen auslösten, hat auch der nach dem Ehec-Skandal eilig verabschiedeten Gesetzentwurf über die verkürzten Meldefristen von Infektionskrankheiten das Schicksal des oben genannten Maßnahmebündels ereilt. Es liegt irgendwo herum, weil Bund und Länder sich nicht über das Prozedere einig werden können. In anderen Fällen gibt es nicht mal ein Prozedere, da kann Tee mit geballter Zuckerladung noch eine ganze Weile weiter ungestraft für Babys angeboten werden und deren Zahngesundheit ruinieren. Wer glaubt da noch, dass es mit den kranken Schulkindern anders ausgehen wird?

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