Demoverbot in Frankfurt war rechtswidrig

Grundrechtekomitee trotzdem unzufrieden

Gewonnen und trotzdem enttäuscht - das Grundrechtekomitee nimmt es mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis, schließlich doch Recht bekommen zu haben vor Gericht. Die Bürgerrechtsorganisation hatte gegen das Verbot ihrer Versammlung während der Blockupy-Aktionstage im Mai in Frankfurt am Main geklagt. Am Mittwoch urteilte das Verwaltungsgerichts Frankfurt nun, die Stadt hätte mit den Anmeldern kooperieren und gegebenenfalls nach einem Ausweichort für die Kundgebung suchen müssen, statt zum härtesten Mittel zu greifen. Damit revidierte das Gericht seine Entscheidung vom Mai. Damals hatte es den Eilantrag des Komitees gegen das Verbot inhaltlich abgelehnt und damit der Stadt freie Hand zum Durchgreifen gegeben.

Für das Blockupy-Bündnis ist der Richterspruch kein Grund zum Jubeln. Die Rüge für die Stadt gilt nur für den »vorliegenden Einzelfall«, wie das Gericht ausdrücklich betonte. Das Grundrechtekomitee war nicht Teil des Bündnisses, sondern als Demonstrationsbeobachter vor Ort. Mit seiner kurzfristig angemeldeten »Versammlung für die Versammlungsfreiheit« wollte es gegen die Verbotsorgie der Stadt protestieren. Insgesamt sehen die Richter »keine Veranlassung, von ihrer seinerzeitigen Gefahrenprognose, die das Vollverbot der Blockupy-Veranstaltungen begründete, abzurücken«. Das hätte sich das Grundrechtekomitee jedoch gewünscht: »Das pauschale Demonstrationsverbot war rechtswidrig«, bekräftigte Elke Steven gestern gegenüber »nd«. Die Gefahrenprognosen stützten sich auf Behauptungen, die aller konkreten Anhaltspunkte entbehrten. An der Abschlussdemonstration, die ebenfalls erst gerichtlich erstritten werden musste, beteiligten sich 30 000 Menschen. Randale gab es keine.

Frankfurt wird indes bald eine neue Bewährungsprobe bestehen können. Das Blockupy-Bündnis plant für kommendes Frühjahr weitere Proteste in der Stadt. Am Ende nächster Woche wollen die Kritiker der Sparpolitik in der Finanzmetropole darüber beraten und überdies einen Teil der inhaltlichen Diskussionen nachholen, die im Mai ausfallen mussten. Einen kleinen symbolischen Sieg hat Blockupy kürzlich errungen. Die Veranstalter dürfen nun doch ein großes Zelt auf einem zentralen Platz in der Frankfurter Innenstadt aufbauen.

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