Kabinett drückt auf Tempo

Betreuungsgeld ab August 2013 und Ende der Praxisgebühr beschlossen

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Das Bundeskabinett hat die im Koalitionsausschuss beschlossenen Änderungen am Betreuungsgeld sowie das Ende der Praxisgebühr abgesegnet. Der Bundestag soll sich bereits am Freitag damit befassen.

Berlin (epd/dpa/nd). Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom Sonntag werden rasch umgesetzt, das Kabinett billigte am Mittwoch mit dem Betreuungsgeld auch dessen zunächst für den Jahresanfang vorgesehenen Auszahlungsbeginn zum 1. August 2013. Ein weiterer Gesetzentwurf soll es ermöglichen, das Geld zum »Bildungssparen« zu nutzen, also das Betreuungsgeld und eine zusätzliche Prämie in Höhe von 15 Euro zur Ausbildung der Kinder anzusparen. Darauf hatte die FDP gedrungen. Die Entscheidung hatte den Protest der Opposition und von Sozialverbänden hervorgerufen und ist Teil der Begründung für eine Verfassungsklage, über die alle drei Oppositionsfraktionen im Bundestag derzeit nachdenken.

Die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal soll zum 1. Januar 2013 abgeschafft werden. Den Krankenkassen gehen damit pro Jahr rund zwei Milliarden Euro verloren. Dies soll durch zusätzliche Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds kompensiert werden. »Nach achtjähriger Dauer ist dieser Spuk vorbei«, kommentierte zufrieden FDP-Chef Philipp Rösler das Ende der Gebühr.

Die Abschaffung der Praxisgebühr kann am Freitag im Bundestag bereits beschlossen werden, da sie per Änderungsantrag an ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren über Assistenzleistungen für behinderte Menschen im Krankenhaus angebunden wird. Das Betreuungsgeld soll dann ebenfalls behandelt werden, einige Gesetzesteile werden allerdings erst in erster Lesung beraten.

Die Bundesregierung beschloss eine Formulierungshilfe zur Änderung der Grundlagen für medizinische Zwangsbehandlungen. Der Bundesgerichtshof hatte die derzeitigen Regelungen zu angeordneten Unterbringungen beispielsweise psychisch Kranker als rechtswidrig eingestuft und eine gesetzliche Neuregelung gefordert.

Außerdem billigte das Kabinett den neuen Existenzminimumbericht. Danach muss der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Stufen bis 2014 um insgesamt 348 Euro auf 8352 Euro im Jahr angehoben werden. Ein Alleinverdiener würde dadurch unterm Strich um etwa 70 Euro im Jahr entlastet. Spätestens 2014 ist auch eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags erforderlich.

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