Daten und Doping

  • Stephan Fischer
  • Lesedauer: 2 Min.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte auf der einen, die Freiheit der Wissenschaft auf der anderen Seite: Nur eine der Konfliktlinien, die sich zwischen den Forschern aus Berlin und dem Bundesinstitut für Sportwissenschaften (BISp) aufzeigt.

Im Abschlussbericht der Berliner Forscher werden Namen genannt. Das BISp hat den Bericht zwar am 31. Mai 2012 zur Veröffentlichung freigegeben, allerdings unter der Auflage, dass jede namentliche Nennung einer Person vorher unter datenschutzrechtlichen Aspekten geprüft werden müsse. Eine Arbeit, die unter keinem vertretbaren Aufwand an Zeit und Geld zu leisten sei, argumentieren die Berliner Forscher. Sie verweisen auf angewandte wissenschaftliche Sorgfalt, außerdem sei die Beteiligung an Dopingpraktiken keine Privatangelegenheit. Öffentliches Interesse an Aufklärung wiege höher.

Die Berliner Forschergruppe existiert nicht mehr, das BISp hatte die Finanzierung eingestellt hat. Hätten sie den Bericht ohne die Prüfung veröffentlicht, wäre dies Vertragsbruch gewesen und Forschungsmittel könnten von den Forschern eingeklagt werden. Die vom Direktor des BISp genannte Freigabe entpuppt sich als »Scheinfreigabe« und wirkt wie ein nachträglich installiertes Publikationsverbot.

Der Abschlussbericht liegt beim BISp, die Forscher haben keinen Zugriff mehr darauf. Laut Giselher Spitzer war die Vorstellung von Zwischenergebnissen seitens des Instituts ursprünglich auch nicht vorgesehen, sie geschah auf Drängen der Forscher. Ohne die wäre »systemisches Doping« in der BRD bis heute nur dem BISp bekannt.

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