Cannabis nicht die richtige Zimmerpflanze für Mieter

Urteil: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung

  • Lesedauer: 2 Min.
Auch das gibt es: In einer mit Genehmigung der Vermieterin untervermieteten Wohnung züchtete der Untermieter Cannabispflanzen. Als das heraus kam, wurde der Hauptmieterin fristlos gekündigt.

Der Fall: Die Mieterin der Wohnung war für rund zwei Jahre ausgezogen, weil sie vorübergehend auswärts arbeitete. Ein Untermieter übernahm die Räume ganz offiziell, denn die Vermieterin war damit einverstanden. Es wurde ein Untermietvertrag für die ganze Wohnung abgeschlossen. Der Vertrag enthielt aber die Klausel, dass es der Mieterin frei steht, in der Wohnung zu übernachten, wenn sie gelegentlich zurückkehrt.

Diese Möglichkeit nutzte sie auch einige Male. Dennoch behauptete sie später, von den gärtnerischen Aktivitäten des Untermieters nichts gewusst zu haben. Doch durch das Treppenhaus zog ständig der charakteristische Geruch von Marihuana. Ein Nachbar informierte deshalb die Vermieterin. Diese rief daraufhin die Polizei. Bei der folgenden Wohnungsdurchsuchung entdeckte sie jede Menge Cannabispflanzen sowie für deren Anbau bestimmte technische Geräte und sogar verkaufsfertig verpacktes Marihuana.

Daraufhin kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis mit der Hauptmieterin fristlos. Vergeblich berief sich die Hauptmieterin darauf, sie hätte keine Ahnung vom Drogenanbau in ihrer Wohnung gehabt. Außerdem hätte sie die Vermieterin ja vor der Kündigung immerhin abmahnen müssen.

Auch Unwissenheit von der Straftat schützt nicht vor Strafe

Das Urteil: Der Richter am Amtsgericht Hamburg-Altona sah das anders: Angesichts der Straftat des Untermieters sei eine Abmahnung nicht erforderlich. Dies wäre nur sinnvoll, wenn es der Vermieter noch in Betracht ziehe, das Mietverhältnis fortzusetzen. Das komme aber in diesem Fall nicht in Frage. Dabei sei es gleichgültig, ob die Mieterin der Wohnung etwas von der Straftat des Untermieters wusste oder nicht. Sie müsse sich dessen Verschulden zurechnen lassen.

Wenn in einer Mietwohnung in großem Umfang Cannabispflanzen gezüchtet werden, um damit Rauschgiftmittel herzustellen, rechtfertige dies eine fristlose Kündigung, so das Gericht. Das dubiose Treiben des Untermieters schädige auch den Ruf des Hauses. Der Anbau und Konsum von Marihuana verbreitet eine prägnanten Geruch, den alle Mieter und deren Besucher wahrnehmen können.

Die Vermieterin habe zudem auch eine Obhutspflicht für alle anderen Hausbewohner, vor allem Kinder und Jugendliche seien vor Drogen und Drogenhandel zu schützen. Das Urteil macht deutlich, dass Hauptmieter für vertragswidrige Handlungen ihrer Untermieter verantwortlich sind.

Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 14. Februar 2012, Az. 316 C 275/11

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal