Kaum Frauen in öffentlich-rechtlichen Führungspositionen

Theoretisch noch fast 800 Jahre bis Gleichstellung in Sparkassen-Vorständen / Studie fordert Überprüfung der Gesetze

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Berlin (nd). Die Quoten-Debatte erreicht den staatlichen Sektor: Dort sind die Beschäftigten inzwischen zu mehr als der Hälfte Frauen, einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zufolge finden sie sich aber kaum in Spitzenpositionen. Obwohl der Sektor „weitgehend gleichstellungsrechtlich reguliert“ ist, „haben die Gesetze ihre Ziele bislang größtenteils nicht erreicht“, heißt es in der Untersuchung, die Julia Schimeta vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung erarbeitet hat. Die Untersuchung belegt teilweise sogar eine Verstärkung der „Unterrepräsentanz“; zudem gibt es erhebliche regionale Unterschiede.

Besonders negativ fällt die Bilanz mit Blick auf die Zahl von Frauen unter Führungskräften bei den öffentlich-rechtlichen Banken und Sparkassen aus. Ihr Anteil liegt bei 2,5 Prozent - und damit unter dem Frauenanteil bei den Dax-Konzernen. „Legt man die Entwicklung der letzten fünf Jahre zugrunde, wird es noch 792 Jahre dauern, bis Frauen und Männer in gleichem Maße in den Vorständen der öffentlich-rechtlichen Banken und Sparkassen vertreten sind“, so die Studie. „Diese Werte stehen im Kontrast zur Überrepräsentanz von Frauen unter den Beschäftigten in den öffentlich-rechtlichen Sparkassen.“

Obwohl im Jahr 2009 rund 14.800 öffentliche Unternehmen in der Bundesrepublik mit einer jährlichen Bilanzsumme von insgesamt 1.364 Milliarden Euro existierten, sei die Frage des Frauenanteils unter den dort arbeitenden Führungskräften „nicht unbedingt im Zentrum der öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit“, heißt es weiter. Dies falle vor allem im Kontrast zur Debatte um eine Frauenquote in Dax-Unternehmen auf. Wolle man auch im öffentlichen Sektor „größere Fortschritte in absehbarer Zeit erreichen“, so das Resümee der Studie, müssten die gesetzlichen „Instrumente überprüft, angepasst und stärker als bisher mit verbindlichen“ Hebeln der Kontrolle und Durchsetzung unterlegt werden.
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