Lebenspartner

BGH-Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.
Ehepartner dürfen in die Wohnung aufgenommen werden - ohne den Vermieter zu fragen. Wie ist das aber, wenn es sich um Lebensgefährten handelt?

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. November 2003 (Az. VIII ZR 371/02) ist dazu die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Der Mieter kann sich aber auf ein »berechtigtes Interesse« berufen und damit die Zustimmung verlangen. Ein solches Interesse liegt vor, wenn der Mieter den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in die Wohnung aufnehmen will. Vermieter können das nur dann verweigern, wenn der aufzunehmende Lebenspartner für sie »unzumutbar« ist.

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.